
Falscher Wasserwerker bestiehlt 79-Jährige
Mönchengladbach (ots) -
Ein Mann hat sich am Donnerstag, 27. März, als Wasserwerker ausgegeben und vermutlich mit einer weiteren unbekannten Person eine 79-Jährige aus Odenkirchen bestohlen.
Nach Angaben der Frau hatte es gegen 8.30 Uhr mehrfach an der Haustür geklingelt. Zunächst ignorierte sie das Klingeln, betätigte schlussendlich aber doch die Gegensprechanlage, um zu hören, wer vor der Tür stehe. Ein Mann erklärte ihr, dass es vor Kurzem im Nachbarhaus zu einem Wasserrohrbruch gekommen sei und er sich nun in ihrer Wohnung vergewissern müsse, ob die Rohre noch instand seien.Da es nach Wissensstand der 79-Jährigen tatsächlich erst kürzlich zu einem Wasserrohrbruch in der Nachbarschaft gekommen sei, öffnete sie dem Mann die Wohnungstür. Gemeinsam gingen sie ins obere Stockwerk, wo sich das Badezimmer befindet. Dort drehte der Mann die Wasserleitung auf. Unter dem Vorwand im Keller etwas nachschauen zu müssen, verließ er das obere Stockwerk und kehrte kurze Zeit später wieder zurück. Vermutlich öffnete er zu diesem Zeitpunkt einem weiteren Täter die Wohnungstür.
Als der Mann die Wohnung nach angeblich getaner Arbeit verlassen hatte, stellte die Seniorin fest, dass sämtliche Schranktüren im unteren Stockwerk offenstanden und diverser Goldschmuck sowie Bargeld fehlten.
Der Mann, der geklingelt hatte, kann wie folgt beschrieben werden: Zwischen 35 und 40 Jahre alt, zwischen 1,70 und 1,80 Meter groß, kurze, dunkle Haare. Er trug eine schwarze Latzhose und schwarze Arbeitshandschuhe. (cr)
Die Polizei warnt in diesem Zusammenhang: Lassen Sie keine Fremden in Ihre Wohnung. Seriöse Unternehmen kündigen den Besuch oft vorher an. Holen Sie gegebenenfalls Nachbarn oder Angehörige zur Unterstützung hinzu.
Weitere Präventionshinweise finden Sie unter: https://www.polizei-beratung.de/themen-und-tipps/diebstahl/trickdiebstahl-in-wohnungen/
Diese Meldung wurde am 28.03.2025, 11:30 Uhr durch die Polizei Mönchengladbach übermittelt.
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Kriminalstatistik zu Wohnungseinbruchdiebstahl im Kreis Rhein-Kreis Neuss
Bis zu fünf Jahre Gefängnis drohen Dieben in Deutschland, wenn sie erwischt werden. Bei schwerem Diebstahl steigt die maximale Strafe auf zehn Jahre. Dazu zählen beispielsweise bandenmäßiger Diebstahl oder Wohnungseinbrüche. Auch das Mitführen einer Waffe kann dazu führen, dass die Strafe höher ausfällt. Wird mit der Waffe gedroht, handelt es sich nicht mehr um Diebstahl, sonder um Raub, dafür sind sogar Gefängnisstrafen bis zu 15 Jahren möglich.
ImJahr 2022 gab es in Deutschland etwa 1,8 Millionen Diebstähle. Das bedeutet einen Zuwachs der Diebstahl-Fälle zum Jahr 2021 um 20,0 Prozent.
Rund drei von zehn Diebstählen wurden 2022 aufgeklärt. Allerdings gibt es dabei deutliche Unterschiede je nach Diebstahlart. Sobald Geld gestohlen wird, werden nur 7,9 Prozent der Fälle aufgeklärt, bei Ladendiebstählen sind es 89,8 Prozent. Allerdings werden nicht alle Fälle gemeldet. Gerade bei Ladendiebstählen werden oft nur jene Fälle angezeigt, bei denen der Dieb oder die Diebin bereits erwischt wurde.
+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Daten vom Blaulichtreport des Presseportals und Kriminalstatistiken des BKAs generiert. Übermittelt durch news aktuell: Zur Presseportal-Meldung. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++
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