
Festnahme nach Ladendiebstählen
Ratzeburg (ots) -
Gemeinsame Medien- Information
28.März 2025 | Kreis Stormarn | September 2024 - März 2025 - Bad Oldesloe
Gemeinsame Medieninformation der Staatsanwaltschaft Lübeck und der Polizeidirektion Ratzeburg
Einem 31 Jahre alten Tatverdächtigen wird vorgeworfen, seit Spätsommer 2024 mehrere gewerbsmäßige Ladendiebstähle und räuberische Diebstähle in Bad Oldesloe begangen zu haben. Er ist nunmehr festgenommen worden und befindet sich in Untersuchungshaft.
Der 31- Jährige steht im Verdacht, wiederholt Ladendiebstähle bei mehreren Discountern und Supermärkten im Innenstadtbereich von Bad Oldesloe begangen zu haben.Bei den Tatausführungen war ein gesteigertes Gewaltpotenzial erkennbar.So soll der Tatverdächtige bei vier Taten ein Messer mitgeführt haben, weshalb auch wegen Diebstahls mit Waffen bzw. schweren räuberischen Diebstahls ermittelt wird.Die Schadenssumme liegt im unteren vierstelligen Euro Bereich.
Aufgrund der intensiven polizeilichen Ermittlungen hatte sich die Beweislage soweit erhärtet, dass die Staatsanwaltschaft Lübeck einen Antrag auf Erlass eines Haftbefehles gestellt hat.Durch das Landgericht Lübeck wurde nunmehr antragsgemäß ein Haftbefehl erlassen.Habhaft wurden die Ermittler den Tatverdächtigen jedoch nicht gleich, da er über keinen festen Wohnsitz verfügte.Im Rahmen von Fahndungsmaßnahmen wurde der Tatverdächtige dann am 21. März 2025 in Bad Oldesloe festgenommen und einem Haftrichter vorgeführt, der den Haftbefehl verkündete.Seither befindet sich der Mann in einer Justizvollzugsanstalt in Untersuchungshaft.
Dr. Jens Buscher, Pressesprecher der Staatsanwaltschaft LübeckSandra Kilian, Pressesprecher/in der Polizeidirektion Ratzeburg
Hinweis: Nachfragen zu dieser Medieninformation richten Sie bitte an die Pressestelle der Polizeidirektion Ratzeburg.
Diese Meldung wurde am 28.03.2025, 10:30 Uhr durch die Polizeidirektion Ratzeburg übermittelt.
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Kriminalstatistik zu Wohnungseinbruchdiebstahl im Kreis Herzogtum Lauenburg
Bis zu fünf Jahre Gefängnis drohen Dieben in Deutschland, wenn sie erwischt werden. In einigen Fällen kann die Strafe sogar bis zu zehn Jahre betragen, beispielsweise bei bandenmäßigem Diebstahl, bei Wohnungseinbrüchen oder wenn der Dieb oder die Diebin eine Waffe mit sich geführt hat. Wird mit der Waffe gedroht, handelt es sich nicht mehr um Diebstahl, sonder um Raub, dafür sind sogar Gefängnisstrafen bis zu 15 Jahren möglich.
ImJahr 2022 gab es in Deutschland etwa 1,8 Millionen Diebstähle. Das bedeutet einen Zuwachs der Diebstahl-Fälle zum Jahr 2021 um 20,0 Prozent.
Rund drei von zehn Diebstählen wurden 2022 aufgeklärt. Allerdings gibt es dabei deutliche Unterschiede je nach Diebstahlart. Sobald Geld gestohlen wird, werden nur 7,9 Prozent der Fälle aufgeklärt, bei Ladendiebstählen sind es 89,8 Prozent. Allerdings werden nicht alle Fälle gemeldet. Gerade bei Ladendiebstählen werden oft nur jene Fälle angezeigt, bei denen der Dieb oder die Diebin bereits erwischt wurde.
+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Daten vom Blaulichtreport des Presseportals und Kriminalstatistiken des BKAs generiert. Übermittelt durch news aktuell: Zur Presseportal-Meldung. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++
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roj/news.de
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