
Unbekannte brechen in Kellerräume ein
Paderborn (ots) -
(md) Unbekannte brachen in Kellerräume von zwei Mehrfamilienhäusern an der Benhauser Straße in Paderborn ein. In einem Fall stahlen sie ein Pedelec.
Zwischen Montag, 24. März, 17.30 Uhr und Donnerstag, 27. März, 11.00 Uhr brachen Unbekannte in das Kellerabteil in einem Mehrfamilienhaus an der Benhauser Straße in Paderborn ein. Der Einbruch fiel dem Bewohner am Donnerstagmorgen auf. Der oder die Täter stahlen ein Pedelec und flohen in unbekannte Richtung. Es entstand ein Schaden in Höhe von etwas mehr als 3.000 Euro.
In weiteren Fällen blieb es beim Einbruchsversuch. Ebenfalls an der Benhauser Straße versuchten Unbekannte in insgesamt fünf Kellerverschläge eines Hauses einzubrechen. Eine Hausbewohnerin stellte am Donnerstag gegen 12.00 Uhr Beschädigungen an den Kellerverschlägen fest und alarmierte die Polizei. Es entstand ein geringer Sachschaden.
Die Polizei sucht Zeugen. Wer verdächtige Personen und/oder Fahrzeuge zur Tatzeit an der Örtlichkeit wahrgenommen hat oder sonstige Hinweise geben kann, wird gebeten, sich unter der Rufnummer 05251 306-0 zu melden.
Das Kommissariat Prävention/Opferschutz berät kostenfrei zum Einbruchschutz. Tipps und Kontakte sind auf der Homepage der Paderborner Polizei zu finden: https://paderborn.polizei.nrw/artikel/einbruchschutz-1
Diese Meldung wurde am 28.03.2025, 09:00 Uhr durch die Polizei Paderborn übermittelt.
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Kriminalstatistik zu Wohnungseinbruchdiebstahl im Kreis Paderborn
Einfacher Diebstahl kann nach deutschem Recht mit bis zu fünf Jahren Gefängnis bestraft werden. Bei schwerem Diebstahl steigt die maximale Strafe auf zehn Jahre. Dazu zählen beispielsweise bandenmäßiger Diebstahl oder Wohnungseinbrüche. Auch das Mitführen einer Waffe kann dazu führen, dass die Strafe höher ausfällt. Wird mit der Waffe gedroht, handelt es sich nicht mehr um Diebstahl, sonder um Raub, dafür sind sogar Gefängnisstrafen bis zu 15 Jahren möglich.
Insgesamt gab es im Jahr 2022 rund 1,8 Millionen Diebstähle. Das sind 20,0 Prozent mehr als noch ein Jahr zuvor.
Rund drei von zehn Diebstählen wurden 2022 aufgeklärt. Allerdings gibt es dabei deutliche Unterschiede je nach Diebstahlart. Sobald Geld gestohlen wird, werden nur 7,9 Prozent der Fälle aufgeklärt, bei Ladendiebstählen sind es 89,8 Prozent. Allerdings werden nicht alle Fälle gemeldet. Gerade bei Ladendiebstählen werden oft nur jene Fälle angezeigt, bei denen der Dieb oder die Diebin bereits erwischt wurde.
+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Daten vom Blaulichtreport des Presseportals und Kriminalstatistiken des BKAs generiert. Übermittelt durch news aktuell: Zur Presseportal-Meldung. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++
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