
Bundespolizei am Hamburg Airport: Festnahme - versuchte gefährliche Körperverletzung kostet über 1.000 Euro
Hamburg (ots) -
Am Donnerstag wollte ein 49-jähriger libanesischer Staatsangehöriger von Hamburg nach Istanbul fliegen. Gegen 11:30 Uhr wurde er bei der grenzpolizeilichen Ausreisekontrolle vorstellig und von Kräften der Bundespolizei überprüft. Die Fahndungsabfrage ergab, dass der Reisende seit Oktober 2024 von der Staatsanwaltschaft Hildesheim per Haftbefehl gesucht wurde. Tatvorwurf: versuchte gefährliche Körperverletzung. Es war eine Geldstrafe von 50 Tagessätzen zu jeweils 30 Euro zu zahlen. Da bisher erst ein Teil der Geldstrafe bezahlt worden war, waren nun noch 1.000 Euro zu zahlen. Alternativ standen 16 Tage Ersatzfreiheitsstrafe im Haftbefehl. Hinzu kamen 95 Euro Verfahrenskosten. Er konnte die geforderten 1.095 Euro zahlen und anschließend aus der polizeilichen Maßnahme entlassen werden.
Diese Meldung wurde am 28.03.2025, 08:45 Uhr durch die Bundespolizeiinspektion Flughafen übermittelt.
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Kriminalstatistik zur Gewaltkriminalität im Kreis Stormarn
Über die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) des Bundeskriminalamtes (BKA) wurden im Kreis Stormarn im Jahr 2022 insgesamt 331 Straftaten der Kategorie Gewaltkriminalität registriert, 15% davon blieben versuchte Straftaten. In 2 Fällen wurde mit einer Schusswaffe gedroht, in 4 Fällen auch von ihr Gebrauch gemacht. Im letzten Jahr lag die Aufklärungsquote der Straftaten mit gewalttätigem Hintergrund bei 82%. Von insgesamt 328 Tatverdächtigen konnten 288 Männer und 40 Frauen identifiziert werden. 38% der Tatverdächtigen sind nicht-deutscher Herkunft.
Alter | Anzahl Tatverdächtige |
---|---|
unter 21 | 88 |
21 bis 25 | 38 |
25 bis 30 | 42 |
30 bis 40 | 79 |
40 bis 50 | 32 |
50 bis 60 | 32 |
über 60 | 17 |
Im Jahr 2021 erfasste die Polizeiliche Kriminalstatistik des BKA 279 Straftaten der Kategorie Gewaltkriminalität im Kreis Stormarn, die Aufklärungsquote lag bei 83%.
Unter dem Straftatbestand "Gewaltkriminalität" fasst das BKA Mord und Totschlag, Vergewaltigung und sexuelle Nötigung, Raubdelikte sowie gefährliche und schwere Körperverletzung und Verstümmelung weiblicher Organe zusammen.
+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Daten vom Blaulichtreport des Presseportals und Kriminalstatistiken des BKAs generiert. Übermittelt durch news aktuell: Zur Presseportal-Meldung. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++
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