
Mehrere Einbrüche in Trier
Trier (ots) -
Im Zeitraum von Samstag, 22. März, bis Mittwoch, 26. März, kam es zu mehreren Einbrüchen im Trierer Stadtgebiet. Ob ein Zusammenhang zwischen den Taten besteht, ist Gegenstand der Ermittlungen.
Zwischen Samstag, 22. März, 13 Uhr, und Montag, 24. März, 11:30 Uhr, hebelten unbekannte Täter die Terrassentür eines Einfamilienhauses in der Eberhardstraße auf. Die Täter durchsuchten das Anwesen und entwendeten Schmuck.
Am Montag, 24. März, zwischen 13:20 Uhr und 15:40 Uhr, verschafften sich unbekannte Täter Zutritt zu einer Wohnung in einem Mehrfamilienhaus in der Stauffenbergstraße. Auch hier entwendeten die Täter Schmuck.
Ebenfalls am Montag, 24. März, zwischen 6:40 Uhr und 19 Uhr, verschafften sich unbekannte Täter Zutritt zu einer Wohnung in der Hohenzollernstraße. Hier entwendeten die Täter ein hochwertiges Glätteisen.
Am Mittwoch, 26. März, zwischen 8 Uhr und 13:40 Uhr, verschafften sich unbekannte Täter Zutritt zu einer Wohnung in der Weidegasse. Die Täter entwendeten Bargeld.
Zeugen, die in einem dieser Fälle etwas beobachtet haben, werden gebeten, sich bei der Kriminalpolizei in Trier zu melden: 0651 983-43390.
Diese Meldung wurde am 27.03.2025, 16:12 Uhr durch das Polizeipräsidium Trier übermittelt.
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Kriminalstatistik zu Wohnungseinbruchdiebstahl im Kreis Trier-Saarburg
Bis zu fünf Jahre Gefängnis drohen Dieben in Deutschland, wenn sie erwischt werden. Bei schwerem Diebstahl steigt die maximale Strafe auf zehn Jahre. Dazu zählen beispielsweise bandenmäßiger Diebstahl oder Wohnungseinbrüche. Auch das Mitführen einer Waffe kann dazu führen, dass die Strafe höher ausfällt. Wird mit der Waffe gedroht, handelt es sich nicht mehr um Diebstahl, sonder um Raub, dafür sind sogar Gefängnisstrafen bis zu 15 Jahren möglich.
ImJahr 2022 gab es in Deutschland etwa 1,8 Millionen Diebstähle. Das sind 20,0 Prozent mehr als noch ein Jahr zuvor.
Rund drei von zehn Diebstählen wurden 2022 aufgeklärt. Allerdings gibt es dabei deutliche Unterschiede je nach Diebstahlart. Sobald Geld gestohlen wird, werden nur 7,9 Prozent der Fälle aufgeklärt, bei Ladendiebstählen sind es 89,8 Prozent. Allerdings werden nicht alle Fälle gemeldet. Gerade bei Ladendiebstählen werden oft nur jene Fälle angezeigt, bei denen der Dieb oder die Diebin bereits erwischt wurde.
+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Daten vom Blaulichtreport des Presseportals und Kriminalstatistiken des BKAs generiert. Übermittelt durch news aktuell: Zur Presseportal-Meldung. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++
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