Blaulichtreport für Mannheim, 27.03.2025: Mannheim: 36-Jähriger Tatverdächtiger wegen versuchten Wohnungseinbruchdiebstahls auf Antrag der Staatsanwaltschaft Mannheim in Untersuchungshaft

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Diebstahl für das Presseportal Bild: Adobe Stock / Rainer Fuhrmann

Mannheim: 36-Jähriger Tatverdächtiger wegen versuchten Wohnungseinbruchdiebstahls auf Antrag der Staatsanwaltschaft Mannheim in Untersuchungshaft

Mannheim (ots) -

Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Mannheim und des Polizeipräsidiums Mannheim

Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Mannheim hat das Amtsgericht Mannheim Haftbefehl gegen einen 36-jährigen moldauischen Staatsangehörigen erlassen. Dem Tatverdächtigen wird versuchter schwerer Wohnungseinbruchsdiebstahl vorgeworfen.

Am Mittwochvormittag, den 26. März 2025, soll der Tatverdächtige sich gewaltsam Zutritt zu einem Einfamilienhauses in der Kasseler Straße verschafft haben, indem er mit einem Brecheisen einen heruntergelassenen Rollladen und ein verschlossenes Seitenfenster des Anwesens aufhebelte. Im Inneren habe der 36-Jährige nach Wertgegenständen gesucht und soll dafür mehrere Schränke durchwühlt haben. Als der Bewohner gegen 11:30 Uhr zurückkehrte und der Tatverdächtige diesen bemerkte, verließ der 36-Jährige fluchtartig das Wohnanwesen durch das zuvor geöffnete Fenster. Der Bewohner nahm die Verfolgung auf, konnte ihn schließlich festhalten und anschließend an die alarmierte Polizeistreife des Polizeireviers Mannheim-Sandhofen übergeben.

Der 36-Jährige wurde vor Ort festgenommen und am Donnerstag, den 27. März 2025, dem zuständigen Haft- und Ermittlungsrichter des Amtsgerichts Mannheim vorgeführt, welcher auf Antrag der Staatsanwaltschaft Mannheim Haftbefehl wegen Fluchtgefahr erließ und in Vollzug setzte. Anschließend wurde der Tatverdächtige in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert.

Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Mannheim und der Kriminalpolizeidirektion Heidelberg dauern an.

Diese Meldung wurde am 27.03.2025, 15:33 Uhr durch das Polizeipräsidium Mannheim übermittelt.

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Kriminalstatistik zu Wohnungseinbruchdiebstahl im Kreis Rhein-Neckar-Kreis

Bis zu fünf Jahre Gefängnis drohen Dieben in Deutschland, wenn sie erwischt werden. In einigen Fällen kann die Strafe sogar bis zu zehn Jahre betragen, beispielsweise bei bandenmäßigem Diebstahl, bei Wohnungseinbrüchen oder wenn der Dieb oder die Diebin eine Waffe mit sich geführt hat. Wird mit der Waffe gedroht, handelt es sich nicht mehr um Diebstahl, sonder um Raub, dafür sind sogar Gefängnisstrafen bis zu 15 Jahren möglich.
Insgesamt gab es im Jahr 2022 rund 1,8 Millionen Diebstähle. Das sind 20,0 Prozent mehr als noch ein Jahr zuvor.
Rund drei von zehn Diebstählen wurden 2022 aufgeklärt. Allerdings gibt es dabei deutliche Unterschiede je nach Diebstahlart. Sobald Geld gestohlen wird, werden nur 7,9 Prozent der Fälle aufgeklärt, bei Ladendiebstählen sind es 89,8 Prozent. Allerdings werden nicht alle Fälle gemeldet. Gerade bei Ladendiebstählen werden oft nur jene Fälle angezeigt, bei denen der Dieb oder die Diebin bereits erwischt wurde.

+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Daten vom Blaulichtreport des Presseportals und Kriminalstatistiken des BKAs generiert. Übermittelt durch news aktuell: Zur Presseportal-Meldung. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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