
Zwei Einbrecher auf frischer Tat festgenommen - Untersuchungshaft beantragt
Sankt Augustin (ots) -
Am Mittwochmorgen (26. März) meldete eine Bewohnerin eines Vierparteienhauses in Sankt Augustin gegen 09.00 Uhr zwei verdächtige Männer im Hausflur, die sich an der Wohnungstür der Nachbarn zu schaffen machen.
Mehrere Streifenwagen fuhren zur mutmaßlichen Tatörtlichkeit in der Straße "Am Kirschbäumchen". Ein Beamter entdeckte bei der Umstellung des Hauses durch das Küchenfenster der Erdgeschosswohnung einen Mann, der der Beschreibung der Zeugin entsprach. Der Tatverdächtige, ein 34-jähriger Mann aus Offenbach am Main, öffnete das Küchenfenster, vermutlich um zu flüchten. Er sah den Beamten und schloss das Fenster wieder. Anschließend lief er in das Wohnzimmer und versuchte dort, aus dem Fenster zu steigen. Auch dort stand ein Polizeibeamter, sodass sich der mutmaßliche Einbrecher wieder in die Wohnung zurückzog.
Nachdem die Polizei alle Fluchtwege blockiert hatte, betraten die Beamten die aufgebrochene Wohnung. Die Wohnräume waren durchwühlt. Der 34-Jährige und sein Mittäter, ein 65-jähriger Hesse, waren zunächst nicht zu finden. Schließlich entdeckten die Beamten die Tatverdächtigen in einer Kammer auf dem Dachboden des Hauses und nahmen sie widerstandslos fest.
Die beiden Männer, von denen der Ältere einschlägige polizeiliche Erkenntnisse als Einbrecher hat, sind am Folgetag einem Haftrichter vorgeführt worden. Der Richter erließ Haftbefehl wegen des Verdachts des Wohnungseinbruchdiebstahls gegen den 65-Jährigen. Auch gegen den 35-Jährigen wurde ein Haftbefehl erlassen, dieser wurde jedoch unter strengen Auflagen außer Vollzug gesetzt. (Bi)
Diese Meldung wurde am 27.03.2025, 15:07 Uhr durch die Kreispolizeibehörde Rhein-Sieg-Kreis übermittelt.
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Kriminalstatistik zu Wohnungseinbruchdiebstahl im Rhein-Sieg-Kreis
Bis zu fünf Jahre Gefängnis drohen Dieben in Deutschland, wenn sie erwischt werden. In einigen Fällen kann die Strafe sogar bis zu zehn Jahre betragen, beispielsweise bei bandenmäßigem Diebstahl, bei Wohnungseinbrüchen oder wenn der Dieb oder die Diebin eine Waffe mit sich geführt hat. Wird mit der Waffe gedroht, handelt es sich nicht mehr um Diebstahl, sonder um Raub, dafür sind sogar Gefängnisstrafen bis zu 15 Jahren möglich.
Insgesamt gab es im Jahr 2022 rund 1,8 Millionen Diebstähle. Das bedeutet einen Zuwachs der Diebstahl-Fälle zum Jahr 2021 um 20,0 Prozent.
Rund drei von zehn Diebstählen wurden 2022 aufgeklärt. Allerdings gibt es dabei deutliche Unterschiede je nach Diebstahlart. Sobald Geld gestohlen wird, werden nur 7,9 Prozent der Fälle aufgeklärt, bei Ladendiebstählen sind es 89,8 Prozent. Allerdings werden nicht alle Fälle gemeldet. Gerade bei Ladendiebstählen werden oft nur jene Fälle angezeigt, bei denen der Dieb oder die Diebin bereits erwischt wurde.
+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Daten vom Blaulichtreport des Presseportals und Kriminalstatistiken des BKAs generiert. Übermittelt durch news aktuell: Zur Presseportal-Meldung. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++
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