Blaulichtreport für Pfaffen-Schwabenheim, 27.03.2025: Wohnungseinbruch in Pfaffen-Schwabenheim

Diebstahl in Pfaffen-Schwabenheim aktuell: Was ist heute passiert? Lesen Sie hier auf news.de täglich die lokalen Polizeimeldungen aus Ihrer Region - heute mit einem aktuellen Blaulichtreport übermittelt von der Polizeidirektion Bad.

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Diebstahl für das Presseportal Bild: Adobe Stock / Rainer Fuhrmann

Wohnungseinbruch in Pfaffen-Schwabenheim

Pfaffen-Schwabenheim (ots) -

Am Samstagabend, 22.03.2025, wurde der Polizei Bad Kreuznach ein Wohnungseinbruch gemeldet. Bislang unbekannte Täter brachen an einem Einfamilienhaus in der Straße Am Mühlteich in Pfaffen-Schwabenheim ein Kellerfenster auf.

Im Haus wurden verschiedene Räumlichkeiten nach potenziellem Diebesgut durchwühlt. Die Täter entwendeten Schmuck und Bargeld. Durch Zeugenangaben kann die Tatzeit auf Samstag, 22.03.2025, 14:20 - 15:40 Uhr, eingegrenzt werden.

In diesem Zusammenhang wird erneut auf die Möglichkeit einer kostenlosen Einbruchschutzberatung über das Beratungszentrum des Polizeipräsidiums Mainz (Tel. 06131-6531164, Email: beratungszentrum.mainz@polizei.rlp.de) hingewiesen, in der mögliche Schwachstellen am Haus aufgezeigt und Lösungen angeboten werden können.

Zeugen, die sachdienliche Hinweise zu den Einbruchsdelikten geben können, sollen sich bitte bei der Polizei Bad Kreuznach unter der Telefonnummer 0671 88110 melden.

Diese Meldung wurde am 27.03.2025, 13:28 Uhr durch die Polizeidirektion Bad übermittelt.

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Kriminalstatistik zu Wohnungseinbruchdiebstahl im Kreis Mainz

Bis zu fünf Jahre Gefängnis drohen Dieben in Deutschland, wenn sie erwischt werden. Bei schwerem Diebstahl steigt die maximale Strafe auf zehn Jahre. Dazu zählen beispielsweise bandenmäßiger Diebstahl oder Wohnungseinbrüche. Auch das Mitführen einer Waffe kann dazu führen, dass die Strafe höher ausfällt.
Insgesamt gab es im Jahr 2022 rund 1,8 Millionen Diebstähle. Das bedeutet einen Zuwachs der Diebstahl-Fälle zum Jahr 2021 um 20,0 Prozent.
Rund drei von zehn Diebstählen wurden 2022 aufgeklärt. Allerdings gibt es dabei deutliche Unterschiede je nach Diebstahlart. Sobald Geld gestohlen wird, werden nur 7,9 Prozent der Fälle aufgeklärt, bei Ladendiebstählen sind es 89,8 Prozent. Allerdings werden nicht alle Fälle gemeldet. Gerade bei Ladendiebstählen werden oft nur jene Fälle angezeigt, bei denen der Dieb oder die Diebin bereits erwischt wurde.

+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Daten vom Blaulichtreport des Presseportals und Kriminalstatistiken des BKAs generiert. Übermittelt durch news aktuell: Zur Presseportal-Meldung. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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