
Heidelberg/Brühl/Rhein-Neckar-Kreis: 32-Jähriger wegen des Verdachts des besonders schweren Falls des Diebstahls auf Antrag der Staatsanwaltschaft Heidelberg in Untersuchungshaft
Heidelberg/Brühl/Rhein-Neckar-Kreis (ots) -
Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Heidelberg und des Polizeipräsidiums Mannheim
Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Heidelberg hat das Amtsgericht Heidelberg Haftbefehle gegen einen 16-jährigen Mann und einen 32-jährigen Mann erlassen. Ihnen wird gewerbsmäßiger Diebstahl in mehreren Fällen vorgeworfen.
Am Dienstagnachmittag wurden die beiden Tatverdächtigen festgenommen, nachdem sie am Montag, 24. März 2025 und Dienstag, 25. März 2025, mehrere hochwertige Fahrräder entwendet haben sollen. Bisherigen Ermittlungen zufolge wurden drei Fahrräder im Gesamtwert von knapp 10.000 Euro in der Bautzenstraße, in der Cambridge Straße sowie in der Kirschstraße im Stadtgebiet von Heidelberg entwendet.Eine Frau, deren Fahrrad zuvor ebenfalls entwendet worden war, verständigte die Polizei, als sie ihr gestohlenes Zweirad in der Gemeinde Brühl geortet hatte. In der Wiesenstraße der Gemeinde Brühl stellten die Beamten schließlich ein geparktes Auto der Marke Seat fest, in dem sich mehrere Fahrräder befanden. Kurze Zeit später näherten sich zwei männliche Personen mit einem Audi. Diese wurden von den Polizeibeamten kontrolliert. Hierbei handelte es sich um die beiden Tatverdächtigen im Alter von 16 Jahren und 32 Jahren, die schließlich vorläufig festgenommen und für die weiteren Maßnahmen zum Polizeirevier Heidelberg-Mitte gebracht wurden. Wie sich herausstellte, befanden sich nicht nur in dem Audi diverse Beweismittel, sondern auch die drei zuvor entwendeten Fahrräder der Marken Cube und KTM in dem geparkten Seat. Auch das abhandengekommene Rad der Anruferin konnte sichergestellt werden.
Am 26. März 2025 wurden der 16-Jährige sowie der 32-Jährige der Ermittlungsrichterin des Amtsgerichts Heidelberg vorgeführt, welche auf Antrag der Staatsanwaltschaft Heidelberg Haftbefehl wegen des besonders schweren Falls des Diebstahls aufgrund einer bestehenden Wiederholungs- und Fluchtgefahr erließ. Nach Eröffnung der Haftbefehle wurden der Haftbefehl gegen den älteren Beschuldigten in Vollzug gesetzt und dieser in eine Justizvollzugsanstalt verbracht. Der Haftbefehl gegen den 16-jährigen wurde hingegen unter Auflagen außer Vollzug gesetzt.
Diese Meldung wurde am 26.03.2025, 16:27 Uhr durch das Polizeipräsidium Mannheim übermittelt.
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Kriminalstatistik zu Wohnungseinbruchdiebstahl im Kreis Rhein-Neckar-Kreis
Einfacher Diebstahl kann nach deutschem Recht mit bis zu fünf Jahren Gefängnis bestraft werden. Bei schwerem Diebstahl steigt die maximale Strafe auf zehn Jahre. Dazu zählen beispielsweise bandenmäßiger Diebstahl oder Wohnungseinbrüche. Auch das Mitführen einer Waffe kann dazu führen, dass die Strafe höher ausfällt. Wird mit der Waffe gedroht, handelt es sich nicht mehr um Diebstahl, sonder um Raub, dafür sind sogar Gefängnisstrafen bis zu 15 Jahren möglich.
ImJahr 2022 gab es in Deutschland etwa 1,8 Millionen Diebstähle. Das bedeutet einen Zuwachs der Diebstahl-Fälle zum Jahr 2021 um 20,0 Prozent.
Rund drei von zehn Diebstählen wurden 2022 aufgeklärt. Allerdings gibt es dabei deutliche Unterschiede je nach Diebstahlart. Sobald Geld gestohlen wird, werden nur 7,9 Prozent der Fälle aufgeklärt, bei Ladendiebstählen sind es 89,8 Prozent. Allerdings werden nicht alle Fälle gemeldet. Gerade bei Ladendiebstählen werden oft nur jene Fälle angezeigt, bei denen der Dieb oder die Diebin bereits erwischt wurde.
+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Daten vom Blaulichtreport des Presseportals und Kriminalstatistiken des BKAs generiert. Übermittelt durch news aktuell: Zur Presseportal-Meldung. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++
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roj/news.de
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