
PKW-Fahrer und Fußgänger geraten in Streit
Homberg (ots) -
Pressemitteilung der Polizeidirektion Schwalm-Eder vom 26.03.2025:
Homberg Efze
Tatzeit: Mittwoch, 19.03.2025, 15:30 Uhr
Am vergangenen Mittwoch kam in der Wallstraße in Homberg zu einer körperlichen Auseinandersetzung zwischen zwei Hombergern. Die Polizei sucht in diesem Zusammenhang nach Zeugen, die den Vorfall möglicherweise beobachtet haben.
Gegen 15:30 Uhr befuhr ein silberner Renault die Wallstraße in Homberg/Efze. In Höhe des dortigen Busbahnhofs überquerte zeitgleich ein Fußgänger die Fahrbahn, sodass der PKW-Fahrer anhalten musste.Nach ersten Erkenntnissen kam es unmittelbar nach dem Überqueren der Straße zu einem Streit zwischen dem Fahrzeugführer und Fußgänger. Dieser verbale Streit eskalierte kurz darauf in eine körperliche Auseinandersetzung, für den die Polizeistation in Homberg nun Zeugen sucht.
Wenn Sie Hinweise zum Tatablauf machen können, wenden Sie sich bitte an die Polizei in Homberg unter Telefon 05681/774-0.
Martin Stumpf, PHK - Pressesprecher-
Diese Meldung wurde am 26.03.2025, 16:22 Uhr durch die Polizei Homberg übermittelt.
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Kriminalstatistik zur Gewaltkriminalität im Schwalm-Eder-Kreis
Über die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) des Bundeskriminalamtes (BKA) wurden im Kreis Schwalm-Eder-Kreis im Jahr 2022 insgesamt 288 Straftaten der Kategorie Gewaltkriminalität registriert, 18% davon blieben versuchte Straftaten. In 3 Fällen wurde mit einer Schusswaffe gedroht, in 1 Fall auch von ihr Gebrauch gemacht. Im letzten Jahr lag die Aufklärungsquote der Straftaten mit gewalttätigem Hintergrund bei 88%. Von insgesamt 301 Tatverdächtigen konnten 253 Männer und 48 Frauen identifiziert werden. 31% der Tatverdächtigen sind nicht-deutscher Herkunft.
Alter | Anzahl Tatverdächtige |
---|---|
unter 21 | 82 |
21 bis 25 | 49 |
25 bis 30 | 35 |
30 bis 40 | 63 |
40 bis 50 | 39 |
50 bis 60 | 19 |
über 60 | 14 |
Im Jahr 2021 erfasste die Polizeiliche Kriminalstatistik des BKA 508 Straftaten der Kategorie Gewaltkriminalität im Kreis Schwalm-Eder-Kreis, die Aufklärungsquote lag bei 96%.
Unter dem Straftatbestand "Gewaltkriminalität" fasst das BKA Mord und Totschlag, Vergewaltigung und sexuelle Nötigung, Raubdelikte sowie gefährliche und schwere Körperverletzung und Verstümmelung weiblicher Organe zusammen.
+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Daten vom Blaulichtreport des Presseportals und Kriminalstatistiken des BKAs generiert. Übermittelt durch news aktuell: Zur Presseportal-Meldung. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++
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