
Einbruch in Nebenbetrieb im Karlsruher Hauptbahnhof - Täter in Haft
Karlsruhe (ots) -
Gemeinsame Pressemeldung der Staatsanwaltschaft Karlsruhe und der Bundespolizeiinspektion Karlsruhe
In der Nacht auf Mittwoch den 26.03.2025 drang ein 34-jähriger Mann in den frühen Morgenstunden unbefugt in einen Nebenbetrieb im Karlsruher Hauptbahnhof ein. In einem sogenannten besonders beschleunigten Verfahren wurde er noch am selben Tag vor dem Karlsruher Amtsgericht zu einer sechsmonatigen Haftstrafe verurteilt.
Gegen 2:30 Uhr erlangte die Bundespolizei am Karlsruher Hauptbahnhof Kenntnis über einen Einbruchsalarm an einem Kiosk und Tabakgeschäft im Hauptbahnhof. Beim Eintreffen der Streife befand sich der 34-Jährige in unmittelbarer Nähe zum Tatort und konnte unmittelbar mit dem Einbruch in Verbindung gebracht werden. Durch die Beamten erfolgte die vorläufige Festnahme.
Die anschließenden Ermittlungen ergaben, dass sich der Täter durch erhöhten Kraftaufwand Zutritt zum Nebenbetrieb verschafft hatte. Hier entwendete er mehrere Geldkassetten, Tabakwaren und ein Feuerzeug.
Da es sich hierbei um eine Tat mit klarer Beweislage handelte und der Täter keinen festen Wohnsitz in Deutschland hat, stellte die Staatsanwaltschaft Karlsruhe im vorliegenden Fall einen Antrag auf Durchführung eines besonders beschleunigten Verfahrens beim Amtsgericht Karlsruhe.
Noch am selben Tag verurteilte das Amtsgericht Karlsruhe den Mann wegen Diebstahls und Sachbeschädigung zu einer Haftstrafe von sechs Monaten ohne Bewährung.
Metz, Staatsanwaltschaft Karlsruhe
Busse, Bundespolizeiinspektion Karlsruhe
Diese Meldung wurde am 26.03.2025, 16:07 Uhr durch die Bundespolizeiinspektion Karlsruhe übermittelt.
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