Polizeiticker für Friedrichshafen, 26.03.2025: Gemeinsame Pressemitteilung des Landratsamts Bodenseekreis und des Polizeipräsidiums Ravensburg zur zweiten Sicherheitskonferenz im März 2025

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Gemeinsame Pressemitteilung des Landratsamts Bodenseekreis und des Polizeipräsidiums Ravensburg zur zweiten Sicherheitskonferenz im März 2025

Friedrichshafen (ots) -

Anfang März 2025 trafen sich Führungskräfte des Bodenseekreises und des Polizeipräsidiums zu einem gemeinsamen Austausch im Landratsamt in Friedrichshafen. Schwerpunkte des Treffens waren aktuelle sicherheitsrelevante Themen im Landkreis sowie gemeinsame Handlungsfelder.Eingangs informierte Polizeipräsident Stürmer über die aktuelle Kriminalitätslage im Bodenseekreis. Während klassische Delikte wie Raub und Einbruch rückläufig sind, stellt die zunehmende Cyberkriminalität eine wachsende Herausforderung dar. Betrugsdelikte im digitalen Bereich betreffen nicht nur Privatpersonen, sondern auch Unternehmen und Kommunen. Auch die Wirtschaftskriminalität gewinnt an Bedeutung, während Schockanrufe mittlerweile den klassischen Enkeltrick weitgehend abgelöst haben.Ein weiteres zentrales Thema war die Benennung von Verbindungsbeamten in die Führungsstäbe sowie die enge Abstimmung zwischen Polizei und Landratsamt bei der Aufnahme und Unterbringung geflüchteter Menschen. Hier trägt die frühzeitige Zusammenarbeit beider Behörden maßgeblich zur Sicherheit in und um die Unterkünfte bei.Die Diskussion zum Umgang mit potentiell gefährlichen Personen machte deutlich, dass Polizei und Behörden trotz vorhandener Erkenntnisse bisweilen nur begrenzte Eingriffsmöglichkeiten haben. Daher müssen Prävention und wirksame Maßnahmen zur Gefahrenabwehr noch stärker im Fokus stehen. Hier können gemeinsame Fallkonferenzen zielführend sein, um Maßnahmen wie Haft oder Abschiebung zu prüfen.Auch die Sicherheit von Mitarbeitenden in Behörden ist dem Landratsamt ein wichtiges Anliegen. Bei verbalen oder gar körperlichen Übergriffen wird niederschwellig die Polizei hinzugerufen. Auch hier hat sich die enge Zusammenarbeit zwischen Landratsamt und Polizei bewährt.Zudem wurde vereinbart, dass künftig sogenannte "Verwaltungshelfer" anstelle der Polizei bestimmte Schwertransporte auf festgelegten Streckenabschnitten der B 31 begleiten. Dadurch können Polizeikräfte - insbesondere nachts - entlastet und schneller sowie gezielter in ihren klassischen Aufgabenbereichen eingesetzt werden. Gleichzeitig werden die Transporte sukzessive durch speziell geschultes Fachpersonal begleitet.Aufgrund der Grenznähe zu Österreich und der Schweiz gibt es im Bodenseekreis eine hohe Anzahl an Prostitutionsstätten. Während es bei genehmigten Betrieben kaum Probleme gibt, ist die illegale Prostitution oft mit kriminellen Strukturen verbunden, die schwer zu bekämpfen sind. Polizei und Landratsamt arbeiten hier eng zusammen, um den Menschenhandel und die Zwangsprostitution weiter einzudämmen.Zusammenfassend betonten die Vertreter des Bodenseekreises und des Polizeipräsidiums Ravensburg die Bedeutung des konstruktiven Austauschs im Format einer Sicherheitskonferenz, um frühzeitig und abgestimmt auf Problemlagen reagieren zu können. Neben dem gegenseitigen Kennenlernen wurden auch gemeinsame Arbeitsschwerpunkte festgelegt. Gerade diese enge Zusammenarbeit trägt wesentlich dazu bei, die insgesamt gute Sicherheitslage in der Region auch langfristig zu gewährleisten.

Diese Meldung wurde am 26.03.2025, 14:30 Uhr durch das Polizeipräsidium Ravensburg übermittelt.

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Kriminalstatistik zu Wohnungseinbruchdiebstahl im Kreis Ravensburg

Bis zu fünf Jahre Gefängnis drohen Dieben in Deutschland, wenn sie erwischt werden. In einigen Fällen kann die Strafe sogar bis zu zehn Jahre betragen, beispielsweise bei bandenmäßigem Diebstahl, bei Wohnungseinbrüchen oder wenn der Dieb oder die Diebin eine Waffe mit sich geführt hat.
Insgesamt gab es im Jahr 2022 rund 1,8 Millionen Diebstähle. Das sind 20,0 Prozent mehr als noch ein Jahr zuvor.
Rund drei von zehn Diebstählen wurden 2022 aufgeklärt. Allerdings gibt es dabei deutliche Unterschiede je nach Diebstahlart. Sobald Geld gestohlen wird, werden nur 7,9 Prozent der Fälle aufgeklärt, bei Ladendiebstählen sind es 89,8 Prozent. Allerdings werden nicht alle Fälle gemeldet. Gerade bei Ladendiebstählen werden oft nur jene Fälle angezeigt, bei denen der Dieb oder die Diebin bereits erwischt wurde.

Kriminalstatistik zu Straftaten der Kategorie Raubüberfälle in Wohnungen im Kreis Ravensburg

2022 wurden durch die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) des Bundeskriminalamtes (BKA) im Kreis Ravensburg 0 Straftaten der Kategorie Raubüberfälle in Wohnungen verzeichnet. Die Aufklärungsquote lag hier bei 0%. In 0% der Fälle blieb es bei einer versuchten Straftat. Unter den insgesamt 0 Tatverdächtigen befanden sich 0 Männer und 0 Frauen. 0% der Personen sind Tatverdächtige nicht-deutscher Herkunft.

AlterAnzahl Tatverdächtige
unter 210
21 bis 250
25 bis 300
30 bis 400
40 bis 500
50 bis 600
über 600

Für das Jahr 2021 gibt die Polizeiliche Kriminalstatistik des BKA 2 erfasste Fälle von Raubüberfällen im Kreis Ravensburg bekannt, die Aufklärungsquote lag hier bei 100%.

Kriminalstatistik zum Straftatbestand Cyberkriminalität im Kreis Ravensburg

Die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) des Bundeskriminalamtes (BKA) erfasste für das Jahr 2022 im Kreis Ravensburg 349 Straftaten aus dem Bereich Cyberkriminalität. Dabei blieb es in 14% der Fälle bei versuchten Straftaten. Die Aufklärungsquote lag bei 43%. Unter den insgesamt 138 Tatverdächtigen befanden sich 119 Männer und 19 Frauen. 64% der tatverdächtigen Personen waren nicht-deutscher Herkunft.

AlterAnzahl Tatverdächtige
unter 212
21 bis 258
25 bis 3019
30 bis 4043
40 bis 5035
50 bis 6023
über 608

Für das Jahr 2021 gibt die Polizeiliche Kriminalstatistik des BKA 365 erfasste Fälle von Straftaten im Bereich Cyberkriminalität im Kreis Ravensburg bekannt, die Aufklärungsquote lag hier bei 42%.

Unter den Straftatbestand Cybercrime im engeren Sinne fallen Betrügerisches Erlangen von Kfz § 263a StGB, (511212) Weitere Arten des Warenkreditbetruges § 263a StGB, (516520) Computerbetrug mittels rechtswidrig erlangter Daten von Zahlungskarten § 263a StGB, (516920) Computerbetrug mittels rechtswidrig erlangter sonstiger unbarer Zahlungsmittel § 263a StGB, (517220) Leistungskreditbetrug § 263a StGB und (517500) Computerbetrug (sonstiger) § 263a StGB (soweit nicht unter den Schlüsseln 511120, 511212, 516300, 516520, 516920, 517220, 517900, 518112 bzw. 518302 zu erfassen).

+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Daten vom Blaulichtreport des Presseportals und Kriminalstatistiken des BKAs generiert. Übermittelt durch news aktuell: Zur Presseportal-Meldung. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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