
Durchsuchungen wegen des Verdachts der Gründung und Mitgliedschaft in einer inländischen terroristischen Vereinigung ("Brigade N'Hamedu")
Karlsruhe (ots) -
Die Bundesanwaltschaft lässt seit heute Morgen (26. März 2025) aufgrund von Beschlüssen des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs insgesamt 19 Objekte (davon acht in Hessen, vier in Nordrhein-Westfalen, drei in Bayern, zwei in Baden-Württemberg sowie jeweils eins in Mecklenburg-Vorpommern und Rheinland-Pfalz) durchsuchen. Eine weitere Durchsuchung findet zeitgleich in Dänemark statt.
Die Maßnahmen richten sich gegen 17 namentlich bekannte Beschuldigte. Sie sind der Gründung und/oder Mitgliedschaft in einer inländischen terroristischen Vereinigung verdächtig (§ 129 Abs. 1 StGB, § 129a Abs. 1 Nr. 1 StGB). Nach dem derzeitigen Stand der Ermittlungen sollen die Beschuldigten in Deutschland leitende Funktionen für die sogenannte "Brigade N'Hamedu" übernommen haben. Dabei handelt es sich um eine auch international vernetzte Gruppierung, deren erklärtes Ziel es ist, die Regierung in Eritrea zu stürzen. Der Ableger in Deutschland ist spätestens seit dem Jahr 2022 aktiv und verfolgt sein Anliegen auch durch Gewaltaktionen gegen hiesige Veranstaltungen, die von der eritreischen Regierung unterstützt werden. Dabei erachten einige Mitglieder der Vereinigung Gewalt gegen deutsche staatliche Institutionen und Repräsentanten der Staatsgewalt - beispielsweise Polizeikräfte, die zum Schutz der Veranstaltungen eingesetzt werden - als legitimes Mittel. In diesem Zusammenhang besteht der Verdacht, dass die "Brigade N'Hamedu" gewaltsame Ausschreitungen anlässlich der sogenannten Eritrea-Festivals in Gießen am 20. August 2022 und am 7./8. August 2023 sowie des Seminars eines eritreischen Vereins in Stuttgart am 16. September 2023 orchestriert hat. Bei diesen Vorgängen wurden zahlreiche Polizeibeamte zum Teil erheblich verletzt.
Die heutigen Maßnahmen dienen dazu, die bestehenden Verdachtsmomente zu objektivieren. Bei den Einsätzen in Deutschland sind über 200 Beamte des Bundeskriminalamts und Polizeikräfte der Länder im Einsatz. Festnahmen sind nicht erfolgt.
Ein weiterer Beschuldigter, der sowohl in den Niederlanden als auch in Deutschland eine Führungsposition innerhalb der "Brigade N'Hamedu" bekleidet haben soll, wurde kürzlich von einem niederländischen Gericht wegen seiner Beteiligung an Ausschreitungen am 17. Februar 2024 in Den Haag zu einer mehrjährigen Freiheitsstrafe verurteilt.
Diese Meldung wurde am 26.03.2025, 09:01 Uhr durch den Der Generalbundesanwalt übermittelt.
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