
Kasseler Radwoche: Polizei bietet Beratung und Fahrradcodierungen am 3. April am Polizeiladen in Kassel an
Kassel (ots) -
Kassel: Die Fachberaterinnen und Fachberater für Kriminalprävention des Polizeipräsidiums Nordhessen bieten in der "Kasseler Radwoche" am Donnerstag, dem 3. April 2025, kostenlose Fahrradcodierungen am Kasseler Polizeiladen an. Eine Anmeldung ist im Vorfeld nicht erforderlich. Interessierte können ihre Räder dort in der Zeit von 14:00 bis 18:00 Uhr ohne vorherigen Termin kostenlos codieren lassen. Gegebenenfalls ist mit etwas Wartezeit zu rechnen. Weiterhin werden interessierte Bürgerinnen und Bürger über Vor- und Nachteile von Sicherungssystemen für Fahrräder (Schlösser, Tracker) informiert und dazu auch Anschauungsmaterial vor Ort gezeigt. Der Polizeiladen befindet sich in der Straße "Wolfsschlucht" in der Fußgängerzone der Kasseler Innenstadt.
Bei der Fahrradcodierung wird eine individuelle Nummer in den Rahmen des Rades eingestanzt. Im Falle des Diebstahls gibt der Code der Polizei Hinweise auf den rechtmäßigen Eigentümer. Dies macht es den Dieben zudem erheblich schwerer, ihr Diebesgut weiterzuverkaufen.
Hinweis: Zum Termin selbst muss ein Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass) sowie ein Eigentumsnachweis für das zu codierende Rad mitgebracht werden. Carbon- und Bambusrahmen können nicht codiert werden. Mitzubringen sind: Das Fahrrad, bei Pedelecs auch der Akku-Schlüssel, ein Eigentumsnachweis, zum Beispiel Kaufvertrag oder die Rechnung (nur der Kassenzettel reicht nicht aus!), der Bundespersonalausweis sowie eine gute viertel Stunde Zeit und ein wenig gute Laune!
Bei sehr neuen Fahrrädern ist es ratsam, Kontakt zum Hersteller aufzunehmen und zu fragen, ob sich durch die Codierung (Einstanzen eines individuellen Codes in den Rahmen) etwas an der Gewährleistung ändert. Eine Verzichtserklärung auf Schadensersatz muss in jedem Fall, unabhängig vom Alter des Fahrrades, unterzeichnet werden.
Diese Meldung wurde am 25.03.2025, 15:48 Uhr durch das Polizeipräsidium Nordhessen übermittelt.
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Kriminalstatistik zu Wohnungseinbruchdiebstahl im Kreis Kassel
Einfacher Diebstahl kann nach deutschem Recht mit bis zu fünf Jahren Gefängnis bestraft werden. In einigen Fällen kann die Strafe sogar bis zu zehn Jahre betragen, beispielsweise bei bandenmäßigem Diebstahl, bei Wohnungseinbrüchen oder wenn der Dieb oder die Diebin eine Waffe mit sich geführt hat.
ImJahr 2022 gab es in Deutschland etwa 1,8 Millionen Diebstähle. Das sind 20,0 Prozent mehr als noch ein Jahr zuvor.
Rund drei von zehn Diebstählen wurden 2022 aufgeklärt. Allerdings gibt es dabei deutliche Unterschiede je nach Diebstahlart. Sobald Geld gestohlen wird, werden nur 7,9 Prozent der Fälle aufgeklärt, bei Ladendiebstählen sind es 89,8 Prozent. Allerdings werden nicht alle Fälle gemeldet. Gerade bei Ladendiebstählen werden oft nur jene Fälle angezeigt, bei denen der Dieb oder die Diebin bereits erwischt wurde.
+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Daten vom Blaulichtreport des Presseportals und Kriminalstatistiken des BKAs generiert. Übermittelt durch news aktuell: Zur Presseportal-Meldung. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++
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