
Mehrere Automatenaufbrüche durch maskierten Motorradfahrer - Polizei fahndet mit Fotos
Lichtenborn (ots) -
Im Zeitraum Juni bis August 2024 brach ein bislang unbekannter, maskierter Motorradfahrer Verkaufsautomaten auf dem Gelände der BFT-Tankstelle in 54619 Lichtenborn, Hauptstraße 14, auf und entwendete das darin befindliche Bargeld. Dabei richtete er erheblichen Sachschaden an.
Insgesamt registrierte die Polizei vier Taten, erstmals am Mittwoch, den 19. Juni 2024, gegen 4 Uhr. Der zweite Einbruch fand am Dienstag, den 9. Juli, gegen 1:40 Uhr, statt. Erneut brach der Mann am Freitag, den 2. August, gegen 3 Uhr, einen Automaten auf. Die vorerst letzte Tat ereignete sich am Sonntag, den 11. August 2024, gegen 1:35 Uhr, wobei der Täter hier im Versuchsstadium scheiterte.
Nun fahndet die Polizei mit Fotos nach dem Tatverdächtigen, der jeweils mit einem auffälligen Motorrad anreiste.
Unter anderem ist das schwarze Zweirad mit roten Felgen ausgestattet. Bekleidet war der Mann mit einem schwarzen Helm, einer schwarzen, abgesteppten Jacke, schwarzen Motorradhandschuhe mit weißem Schriftzug, einer dunklen Jeans sowie schwarzen Halbschuhen.Zur Tatausführung hatte er ein rotes Brecheisen, einen sogenannten Geißfuß, dabei. Ferner führte er einen schwarzen Rucksack mit weißem Streifen und "Nike-Emblem" mit sich.
Fotos des Tatverdächtigen und von dem benutzten Motorrad finden Sie auf unserer Fahndungshomepage: https://s.rlp.de/IKcLKvo
Zeugen, die Hinweise zu den Taten, zum Tatverdächtigen oder zu dem Motorrad geben können, werden gebeten, sich unter der Telefonnummer 06561/986510 an die Polizeiinspektion Bitburg zu wenden.
Diese Meldung wurde am 25.03.2025, 14:24 Uhr durch das Polizeipräsidium Trier übermittelt.
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Kriminalstatistik zu Wohnungseinbruchdiebstahl im Eifelkreis Bitburg-Prüm
Einfacher Diebstahl kann nach deutschem Recht mit bis zu fünf Jahren Gefängnis bestraft werden. In einigen Fällen kann die Strafe sogar bis zu zehn Jahre betragen, beispielsweise bei bandenmäßigem Diebstahl, bei Wohnungseinbrüchen oder wenn der Dieb oder die Diebin eine Waffe mit sich geführt hat. Wird mit der Waffe gedroht, handelt es sich nicht mehr um Diebstahl, sonder um Raub, dafür sind sogar Gefängnisstrafen bis zu 15 Jahren möglich.
Insgesamt gab es im Jahr 2022 rund 1,8 Millionen Diebstähle. Das sind 20,0 Prozent mehr als noch ein Jahr zuvor.
Rund drei von zehn Diebstählen wurden 2022 aufgeklärt. Allerdings gibt es dabei deutliche Unterschiede je nach Diebstahlart. Sobald Geld gestohlen wird, werden nur 7,9 Prozent der Fälle aufgeklärt, bei Ladendiebstählen sind es 89,8 Prozent. Allerdings werden nicht alle Fälle gemeldet. Gerade bei Ladendiebstählen werden oft nur jene Fälle angezeigt, bei denen der Dieb oder die Diebin bereits erwischt wurde.
+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Daten vom Blaulichtreport des Presseportals und Kriminalstatistiken des BKAs generiert. Übermittelt durch news aktuell: Zur Presseportal-Meldung. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++
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roj/news.de
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