
Falsche Handwerker bestehlen 97-Jährigen
Meerbusch (ots) -
Am Montag (24.3.) ist ein Senior im Meerbuscher Stadtteil Büderich offenbar Opfer von Betrügern geworden.
Ein bislang unbekannter Tatverdächtiger klingelte gegen 15.30 Uhr an der Tür des 97-Jährigen an der Nordstraße und gab sich als Handwerker einer nahegelegenen Baustelle aus, der etwas überprüfen müsse. Während er mit dem Meerbuscher die Wohnung betrat, verschaffte sich offenbar eine zweite Person über die Tür Zugang zur Wohnung. Die zweite Person durchsuchte die Räume, während der Hausbewohner mit dem ersten Mann beschäftigt war. Anschließend verließen beide das Gebäude in unbekannte Richtung. Dabei erbeuteten sie offenbar Schmuck.
Das Kriminalkommissariat 23 der Polizei hat die Ermittlungen aufgenommen und bittet auch die Bevölkerung um Hinweise auf der Suche nach den beiden Personen.
Der erste Mann wird beschrieben als etwa 30 bis 40 Jahre alt und 170 bis 180 Zentimeter groß. Er sei dick gewesen und habe ein weißes T-Shirt, eine dreiviertellange Hose sowie eine Kappe getragen. Die zweite Person soll ebenfalls männlich sein und eine schlanke Statur haben. Wer Hinweise auf diese Männer geben kann, wird gebeten, sich unter der Rufnummer 02131 3000 bei der Polizei zu melden.
Falscher Handwerker, Enkeltrick oder angebliche Polizeibeamte: Die Betrügereien, mit denen Verbrecher gerade ältere Menschen um Geld und Wertsachen bringen wollen, sind vielfältig. Doch wer die Vorgehensweise kennt, kann sich dagegen wehren. Deswegen rät die Polizei, sich mit dem Thema Trickdiebe zu beschäftigen und auch ältere Freunde und Verwandte darauf hinzuweisen. Ein gesundes Misstrauen sollte bei Unbekannten an den Tag gelegt werden, auf keinen Fall sollten fremde Personen, die unangekündigt auftauchen, in die Wohnung gelassen werden. Weitere Hinweise bietet die Polizei im Internet unter www.rhein-kreis-neuss.polizei.nrw/artikel/vorsicht-vor-betruegern
Diese Meldung wurde am 25.03.2025, 14:07 Uhr durch die Kreispolizeibehörde Rhein-Kreis übermittelt.
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Kriminalstatistik zu Wohnungseinbruchdiebstahl im Rhein-Kreis Neuss
Einfacher Diebstahl kann nach deutschem Recht mit bis zu fünf Jahren Gefängnis bestraft werden. In einigen Fällen kann die Strafe sogar bis zu zehn Jahre betragen, beispielsweise bei bandenmäßigem Diebstahl, bei Wohnungseinbrüchen oder wenn der Dieb oder die Diebin eine Waffe mit sich geführt hat. Wird mit der Waffe gedroht, handelt es sich nicht mehr um Diebstahl, sonder um Raub, dafür sind sogar Gefängnisstrafen bis zu 15 Jahren möglich.
ImJahr 2022 gab es in Deutschland etwa 1,8 Millionen Diebstähle. Das bedeutet einen Zuwachs der Diebstahl-Fälle zum Jahr 2021 um 20,0 Prozent.
Rund drei von zehn Diebstählen wurden 2022 aufgeklärt. Allerdings gibt es dabei deutliche Unterschiede je nach Diebstahlart. Sobald Geld gestohlen wird, werden nur 7,9 Prozent der Fälle aufgeklärt, bei Ladendiebstählen sind es 89,8 Prozent. Allerdings werden nicht alle Fälle gemeldet. Gerade bei Ladendiebstählen werden oft nur jene Fälle angezeigt, bei denen der Dieb oder die Diebin bereits erwischt wurde.
+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Daten vom Blaulichtreport des Presseportals und Kriminalstatistiken des BKAs generiert. Übermittelt durch news aktuell: Zur Presseportal-Meldung. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++
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roj/news.de
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