
Erneuter Einbruch in Elektronikgeschäft - Tatverdächtiger festgenommen
Rostock (ots) -
In den frühen Morgenstunden des 24.03.2025 wurde die Polizei erneut über einen Einbruch in ein Elektronikgeschäft in der Richard-Wagner-Straße informiert. Bereits am 23.03.2025, kurz vor Mitternacht, war dasselbe Geschäft Ziel eines Einbruchs geworden. (Siehe gefertigte Pressemitteilung vom 24.03.2025: https://t1p.de/5rq6p)
Gegen 05:40 Uhr alarmierte ein Zeuge die Polizei, da er beobachten konnte, dass sich erneut eine Person unbefugt Zutritt zu dem Ladengeschäft in der Rostocker Stadtmitte verschafft und elektronische Artikel entwendet haben soll. Beim Eintreffen der Einsatzkräfte hatte sich der Tatverdächtige bereits mit dem Diebesgut vom Tatort entfernt.
Die anschließende Auswertung des vorhandenen Videomaterials führte zu zwei wichtigen Erkenntnissen: Zum einen handelte es sich eindeutig um denselben Täter wie beim ersten Einbruch, zum anderen konnte der Mann durch eingesetzte Beamte zweifelsfrei identifiziert werden. Bei dem Tatverdächtigen handelt es sich um einen 36-jährigen Deutschen, der bereits mehrfach polizeilich in Erscheinung getreten ist.
Die Beamten suchten daraufhin die Wohnanschrift des Mannes auf, wo sie ihn antreffen und das gestohlene Diebesgut sicherstellen konnten. Der Tatverdächtige wurde vorläufig festgenommen und am gestrigen Tag dem Haftrichter vorgeführt. Dieser ordnete die Untersuchungshaft an, sodass der Rostocker im Anschluss einer Justizvollzugsanstalt zugeführt wurde.
Indes werden die Ermittlungen gegen den Tatverdächtigen trotz erfolgreicher Haftvorführung weitergeführt. Die Ermittler prüfen nun auch, inwieweit der polizeibekannte Mann potentiell auch für weitere Delikte die Verantwortung trägt.
Es gilt die Unschuldsvermutung.
Diese Meldung wurde am 25.03.2025, 13:23 Uhr durch das Polizeipräsidium Rostock übermittelt.
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Kriminalstatistik zu Wohnungseinbruchdiebstahl im Kreis Vorpommern-Greifswald
Einfacher Diebstahl kann nach deutschem Recht mit bis zu fünf Jahren Gefängnis bestraft werden. Bei schwerem Diebstahl steigt die maximale Strafe auf zehn Jahre. Dazu zählen beispielsweise bandenmäßiger Diebstahl oder Wohnungseinbrüche. Auch das Mitführen einer Waffe kann dazu führen, dass die Strafe höher ausfällt. Wird mit der Waffe gedroht, handelt es sich nicht mehr um Diebstahl, sonder um Raub, dafür sind sogar Gefängnisstrafen bis zu 15 Jahren möglich.
Insgesamt gab es im Jahr 2022 rund 1,8 Millionen Diebstähle. Das sind 20,0 Prozent mehr als noch ein Jahr zuvor.
Rund drei von zehn Diebstählen wurden 2022 aufgeklärt. Allerdings gibt es dabei deutliche Unterschiede je nach Diebstahlart. Sobald Geld gestohlen wird, werden nur 7,9 Prozent der Fälle aufgeklärt, bei Ladendiebstählen sind es 89,8 Prozent. Allerdings werden nicht alle Fälle gemeldet. Gerade bei Ladendiebstählen werden oft nur jene Fälle angezeigt, bei denen der Dieb oder die Diebin bereits erwischt wurde.
+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Daten vom Blaulichtreport des Presseportals und Kriminalstatistiken des BKAs generiert. Übermittelt durch news aktuell: Zur Presseportal-Meldung. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++
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