
Pressemeldung des Polizeikommissariats Seesen vom 25.03.2025
Goslar (ots) -
Gefährliche Körperverletzung
Am Montag, den 24.03.2025, um 16:35 Uhr, kam es auf der Bornhäuser Straße in Höhe der Hausnummer 2 zu einem Körperverletzungsdelikt. Der bislang unbekannte Täter trat dem 16-jährigen männlichen Opfer aus Seesen mit dem beschuhten Fuß ins Gesicht und gegen den Rippenbereich, so dass dieses Verletzungen davontrug.
Zeugenaufruf: Sollten Sie sachdienliche Hinweise machen können, so melden Sie sich bitte im Polizeikommissariat Seesen, Frankfurter Straße 4 in 38723 Seesen oder unter der Rufnummer 05381 9440. Vielen Dank.
Sachbeschädigung
Im Zeitraum vom Freitag, den 01.11.2024 bis zum Freitag, den 21.03.2025 kam es auf dem Platz hinter dem Dorfgemeinschaftshaus Herrhausen in der Hauptstraße durch einen bislang unbekannten Täter zur Beschädigungen zweier, dort gepflanzter Bäume.Der dadurch entstandene Sachschaden wird auf ca. 200 Euro geschätzt.
i. A. Seyfert, POK
Diese Meldung wurde am 25.03.2025, 13:00 Uhr durch die Polizeiinspektion Goslar übermittelt.
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Kriminalstatistik zur Gewaltkriminalität im Kreis Goslar
Über die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) des Bundeskriminalamtes (BKA) wurden im Kreis Goslar im Jahr 2022 insgesamt 318 Straftaten der Kategorie Gewaltkriminalität registriert, 14% davon blieben versuchte Straftaten. In 1 Fall wurde mit einer Schusswaffe gedroht, in 2 Fällen auch von ihr Gebrauch gemacht. Im letzten Jahr lag die Aufklärungsquote der Straftaten mit gewalttätigem Hintergrund bei 86%. Von insgesamt 287 Tatverdächtigen konnten 242 Männer und 45 Frauen identifiziert werden. 24% der Tatverdächtigen sind nicht-deutscher Herkunft.
Alter | Anzahl Tatverdächtige |
---|---|
unter 21 | 79 |
21 bis 25 | 37 |
25 bis 30 | 27 |
30 bis 40 | 62 |
40 bis 50 | 32 |
50 bis 60 | 30 |
über 60 | 20 |
Im Jahr 2021 erfasste die Polizeiliche Kriminalstatistik des BKA 233 Straftaten der Kategorie Gewaltkriminalität im Kreis Goslar, die Aufklärungsquote lag bei 88%.
Unter dem Straftatbestand "Gewaltkriminalität" fasst das BKA Mord und Totschlag, Vergewaltigung und sexuelle Nötigung, Raubdelikte sowie gefährliche und schwere Körperverletzung und Verstümmelung weiblicher Organe zusammen.
+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Daten vom Blaulichtreport des Presseportals und Kriminalstatistiken des BKAs generiert. Übermittelt durch news aktuell: Zur Presseportal-Meldung. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++
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