Polizeimeldungen für Rostock, 24.03.2025: Einbruch in Wohnung in Rostock - Polizei bittet um Zeugenhinweise

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Diebstahl für das Presseportal Bild: Adobe Stock / Robert Kneschke

Einbruch in Wohnung in Rostock - Polizei bittet um Zeugenhinweise

Rostock (ots) -

Am Sonnabend, den 22. März 2025, kam es in der Zeit zwischen 11:00 Uhr und 17:30 Uhr zu einem Einbruch in eine Wohnung in der St.-Georg-Straße 68a in Rostock-Stadtmitte. Unbekannte Täter verschafften sich gewaltsam Zutritt zu den Räumlichkeiten, durchsuchten die Wohnräume und entwendeten unter anderem Bargeld sowie Schmuck. Der entstandene Stehl- und Sachschaden kann bislang nicht beziffert werden.

Die Bewohnerin der Wohnung war zum Zeitpunkt des Einbruchs nicht anwesend und stellte die Tat erst fest, als sie nach Hause zurückkehrte. Sie alarmierte umgehend die Polizei. Der Kriminaldauerdienst kam vor Ort zum Einsatz und sicherte Spuren, die nun ausgewertet werden müssen.

Die Polizei bittet Zeugen, die im genannten Zeitraum verdächtige Personen oder ungewöhnliche Aktivitäten in der St.-Georg-Straße bemerkt haben, sich dringend zu melden. Sachdienliche Hinweise nimmt der Kriminaldauerdienst unter der Telefonnummer 0381 4916-1616, jede andere Polizeidienststelle oder die Onlinewache unter www.www.polizei.mvnet.de entgegen.

Diese Meldung wurde am 24.03.2025, 13:57 Uhr durch das Polizeipräsidium Rostock übermittelt.

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Kriminalstatistik zu Wohnungseinbruchdiebstahl im Kreis Vorpommern-Greifswald

Einfacher Diebstahl kann nach deutschem Recht mit bis zu fünf Jahren Gefängnis bestraft werden. Bei schwerem Diebstahl steigt die maximale Strafe auf zehn Jahre. Dazu zählen beispielsweise bandenmäßiger Diebstahl oder Wohnungseinbrüche. Auch das Mitführen einer Waffe kann dazu führen, dass die Strafe höher ausfällt.
ImJahr 2022 gab es in Deutschland etwa 1,8 Millionen Diebstähle. Das bedeutet einen Zuwachs der Diebstahl-Fälle zum Jahr 2021 um 20,0 Prozent.
Rund drei von zehn Diebstählen wurden 2022 aufgeklärt. Allerdings gibt es dabei deutliche Unterschiede je nach Diebstahlart. Sobald Geld gestohlen wird, werden nur 7,9 Prozent der Fälle aufgeklärt, bei Ladendiebstählen sind es 89,8 Prozent. Allerdings werden nicht alle Fälle gemeldet. Gerade bei Ladendiebstählen werden oft nur jene Fälle angezeigt, bei denen der Dieb oder die Diebin bereits erwischt wurde.

+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Daten vom Blaulichtreport des Presseportals und Kriminalstatistiken des BKAs generiert. Übermittelt durch news aktuell: Zur Presseportal-Meldung. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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