
Einbruch in Bekleidungsgeschäft - Täter identifiziert
Erfurt (ots) -
Bei einem Einbruch in ein Bekleidungsgeschäft in Erfurt gelang es Polizeibeamten, den Täter zu identifizieren und damit bekannt zu machen. Der zunächst Unbekannte verschaffte sich Samstagmorgen gegen 05:40 Uhr mit Gewalt Zutritt in das Geschäft im Norden der Landeshauptstadt. Im Inneren des Objekts hebelte er dann die Türen zum Aufenthalts- und Tresorraum auf. Bei seiner Flucht nahm der Einbrecher eine Überwachungskamera mit, vermutlich in der Annahme, dass damit auch die Aufnahmen von ihm und der Tatausführung gelöscht würden. Doch diese Annahme erwies sich als falsch: Bei der anschließenden Auswertung der Aufzeichnungen konnten Polizisten den 33-jährigen polizeibekannten Mann eindeutig identifizieren. Er ist bereits in der Vergangenheit mehrfach wegen Einbrüchen aufgefallen. Gegen ihn wurde ein weiteres Strafverfahren wegen des besonders schweren Diebstahls und Sachbeschädigung eingeleitet. (DS)
Diese Meldung wurde am 24.03.2025, 13:08 Uhr durch die Landespolizeiinspektion Erfurt übermittelt.
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Kriminalstatistik zu Wohnungseinbruchdiebstahl im Kreis Erfurt
Einfacher Diebstahl kann nach deutschem Recht mit bis zu fünf Jahren Gefängnis bestraft werden. Bei schwerem Diebstahl steigt die maximale Strafe auf zehn Jahre. Dazu zählen beispielsweise bandenmäßiger Diebstahl oder Wohnungseinbrüche. Auch das Mitführen einer Waffe kann dazu führen, dass die Strafe höher ausfällt. Wird mit der Waffe gedroht, handelt es sich nicht mehr um Diebstahl, sonder um Raub, dafür sind sogar Gefängnisstrafen bis zu 15 Jahren möglich.
Insgesamt gab es im Jahr 2022 rund 1,8 Millionen Diebstähle. Das bedeutet einen Zuwachs der Diebstahl-Fälle zum Jahr 2021 um 20,0 Prozent.
Rund drei von zehn Diebstählen wurden 2022 aufgeklärt. Allerdings gibt es dabei deutliche Unterschiede je nach Diebstahlart. Sobald Geld gestohlen wird, werden nur 7,9 Prozent der Fälle aufgeklärt, bei Ladendiebstählen sind es 89,8 Prozent. Allerdings werden nicht alle Fälle gemeldet. Gerade bei Ladendiebstählen werden oft nur jene Fälle angezeigt, bei denen der Dieb oder die Diebin bereits erwischt wurde.
+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Daten vom Blaulichtreport des Presseportals und Kriminalstatistiken des BKAs generiert. Übermittelt durch news aktuell: Zur Presseportal-Meldung. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++
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roj/news.de
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