Blaulichtreport für Kaiserslautern, 24.03.2025: Einbrecher wird überrascht und flieht

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Diebstahl für das Presseportal (Foto) Suche
Diebstahl für das Presseportal Bild: Adobe Stock / graphee.eu

Einbrecher wird überrascht und flieht

Kaiserslautern (ots) -

Ein aufmerksamer Anwohner verhinderte in der Nacht zum Montag einen Einbruch in der Karcherstraße. Nach Angaben des Zeugen hörte er gegen 1 Uhr verdächtige Geräusche. Als er nachschaute, bemerkte er, dass ein Mann gerade dabei war, die Terrassentür einer Arztpraxis aufzuhebeln. Als der Zeuge den mutmaßlichen Einbrecher ansprach, ergriff dieser die Flucht. Dem Täter war es zwar nicht gelungen, in die Innenräume einzudringen, dennoch wurde die Glasscheibe der Tür beschädigt. Der Langfinger war zwischen 1,70 Meter und 1,80 Meter groß und trug eine graue Jacke mit Kapuze sowie einen schwarzen Rucksack. Zeugen, die Hinweise zur Identität des Unbekannten oder seiner Fluchtrichtung geben können, werden gebeten, sich unter der Telefonnummer 0631 369-13312 bei der Kriminalpolizei zu melden. |kfa

Kontaktdaten für Presseanfragen:

Polizeipräsidium WestpfalzPresse- und Öffentlichkeitsarbeit

Telefon: 0631 369-10022E-Mail: ppwestpfalz.presse@polizei.rlp.deInternet: www.polizei.rlp.de/westpfalz

Original-Content von: Polizeipräsidium Westpfalz, übermittelt durch news aktuell
Diese Meldung wurde am 24.03.2025, 12:39 Uhr durch das Polizeipräsidium Westpfalz übermittelt.

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Kriminalstatistik zu Wohnungseinbruchdiebstahl im Kreis Kaiserslautern

Einfacher Diebstahl kann nach deutschem Recht mit bis zu fünf Jahren Gefängnis bestraft werden. In einigen Fällen kann die Strafe sogar bis zu zehn Jahre betragen, beispielsweise bei bandenmäßigem Diebstahl, bei Wohnungseinbrüchen oder wenn der Dieb oder die Diebin eine Waffe mit sich geführt hat.
ImJahr 2022 gab es in Deutschland etwa 1,8 Millionen Diebstähle. Das sind 20,0 Prozent mehr als noch ein Jahr zuvor.
Rund drei von zehn Diebstählen wurden 2022 aufgeklärt. Allerdings gibt es dabei deutliche Unterschiede je nach Diebstahlart. Sobald Geld gestohlen wird, werden nur 7,9 Prozent der Fälle aufgeklärt, bei Ladendiebstählen sind es 89,8 Prozent. Allerdings werden nicht alle Fälle gemeldet. Gerade bei Ladendiebstählen werden oft nur jene Fälle angezeigt, bei denen der Dieb oder die Diebin bereits erwischt wurde.

+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Daten vom Blaulichtreport des Presseportals und Kriminalstatistiken des BKAs generiert. Übermittelt durch news aktuell: Zur Presseportal-Meldung. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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