Polizeimeldungen für Rostock, 24.03.2025: Zeugenaufruf nach Einbruch in ein Elektronikgeschäft

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Diebstahl für das Presseportal Bild: Adobe Stock / Rainer Fuhrmann

Zeugenaufruf nach Einbruch in ein Elektronikgeschäft

Rostock (ots) -

Am 23.03.2025 gegen 23:35 Uhr erhielten die Beamten des Polizeihauptrevieres Rostock-Reutershagen Kenntnis über einen gegenwärtigen Einbruch in ein Elektronikgeschäft in der Richard-Wagner-Straße Rostock.Demnach habe ein Zeuge zunächst ein Knallgeräusch wahrgenommen. Anschließend konnte dieser eine männliche Person aus dem Objekt kommen sehen, welche in Richtung Steintor flüchtete. Trotz sofort eingeleiteter Nahbereichsfahndung mit Unterstützung eines Fährtenhundes, konnte der Tatverdächtige nicht festgestellt werden. Der Sach- und Stehlschaden beläuft sich auf 800 Euro. Der Kriminaldauerdienst Rostock war zur Spurensuche- und Sicherung am Tatort eingesetzt.

Der Tatverdächtige kann wie folgt beschrieben werden:ca. 1,75 m groß, kräftige Figur, lockiges Haar mit kreisrunden Haarausfall. Er trug eine dunkle Jacke, helle Hose und hatte einen Rucksack dabei.

Für die weiteren Ermittlungen sucht die Polizei Zeugen. Falls Sie Angaben zum Sachverhalt machen können, werden Sie gebeten, sich beim Polizeihauptrevier Rostock-Reutershagen unter 0381-49160, der Onlinewache unter www.Polizei.mvnet.de oder jeder anderen Polizeidienststelle zu melden.

Steffen EversPolizeioberkommissarPolizeihauptrevier Rostock-Reutershagen

Diese Meldung wurde am 24.03.2025, 02:43 Uhr durch das Polizeipräsidium Rostock übermittelt.

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Kriminalstatistik zu Wohnungseinbruchdiebstahl im Kreis Rostock

Bis zu fünf Jahre Gefängnis drohen Dieben in Deutschland, wenn sie erwischt werden. Bei schwerem Diebstahl steigt die maximale Strafe auf zehn Jahre. Dazu zählen beispielsweise bandenmäßiger Diebstahl oder Wohnungseinbrüche. Auch das Mitführen einer Waffe kann dazu führen, dass die Strafe höher ausfällt. Wird mit der Waffe gedroht, handelt es sich nicht mehr um Diebstahl, sonder um Raub, dafür sind sogar Gefängnisstrafen bis zu 15 Jahren möglich.
Insgesamt gab es im Jahr 2022 rund 1,8 Millionen Diebstähle. Das bedeutet einen Zuwachs der Diebstahl-Fälle zum Jahr 2021 um 20,0 Prozent.
Rund drei von zehn Diebstählen wurden 2022 aufgeklärt. Allerdings gibt es dabei deutliche Unterschiede je nach Diebstahlart. Sobald Geld gestohlen wird, werden nur 7,9 Prozent der Fälle aufgeklärt, bei Ladendiebstählen sind es 89,8 Prozent. Allerdings werden nicht alle Fälle gemeldet. Gerade bei Ladendiebstählen werden oft nur jene Fälle angezeigt, bei denen der Dieb oder die Diebin bereits erwischt wurde.

+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Daten vom Blaulichtreport des Presseportals und Kriminalstatistiken des BKAs generiert. Übermittelt durch news aktuell: Zur Presseportal-Meldung. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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