
Osnabrück: Trickdiebstahl durch angeblichen Handwerker zur Heizungskontrolle
Osnabrück (ots) -
Am Freitagmittag kam es in der Rostocker Straße zu einem Vorfall, bei dem sich ein bislang unbekannter Mann als Heizungsinspektor ausgab, um in die Wohnung einer 84-jährigen Frau zu gelangen.Die Polizei Osnabrück ermittelt wegen eines möglichen Trickdiebstahls und bittet um Hinweise.
Der Unbekannte klingelte gegen 12:00 Uhr an der Haustür der 84-Jährigen und erklärte, dass er beauftragt wurde, die Heizungen abzulesen.Die 84-Jährige ließ den angeblichen Handwerker herein. Dieser ließ die Haustür offenstehen und folgte der Dame in die Wohnung.
Kurz bevor es geklingelt hatte, hatte die Seniorin eine unbekannte Frau am Hauseingang wahrgenommen.In der Wohnung drehte der angebliche Handwerker in mehreren Räumen die Heizungen auf und bestand darauf, dass die 84-jährige dabei dicht beim ihm blieb.Nach kurzer Zeit bekam der Mann eine Nachricht auf sein Handy und verabschiedete sich. Er verließ die Wohnung in unbekannte Richtung.Im weiteren Verlauf wurde festgestellt, dass Schmuck aus der Wohnung entwendet wurde.
Der Betrüger kann wie folgt beschrieben werden:
Ca. 35 Jahre alt
Schwarze Haare, möglicherweise ein Bart
Schwarze Hose und schwarze Jacke
Keine Tattoos oder Piercings
Die Polizei Osnabrück bittet nun Zeugen, die Hinweise zu dem Vorfall, zu der unbekannten Frau oder dem Mann geben können, sich tagsüber unter der Telefonnummer 0541/327-3203 oder zu sonstigen Zeiten unter -2215 zu melden.
Die Polizei weist darauf hin, niemals unbekannte Personen in die Wohnung zu lassen, ohne die Identität zu überprüfen. Im Zweifelsfall sollte sofort die Polizei verständigt werden.
Diese Meldung wurde am 23.03.2025, 12:51 Uhr durch die Polizeiinspektion Osnabrück übermittelt.
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Kriminalstatistik zu Wohnungseinbruchdiebstahl im Kreis Osnabrück
Einfacher Diebstahl kann nach deutschem Recht mit bis zu fünf Jahren Gefängnis bestraft werden. In einigen Fällen kann die Strafe sogar bis zu zehn Jahre betragen, beispielsweise bei bandenmäßigem Diebstahl, bei Wohnungseinbrüchen oder wenn der Dieb oder die Diebin eine Waffe mit sich geführt hat. Wird mit der Waffe gedroht, handelt es sich nicht mehr um Diebstahl, sonder um Raub, dafür sind sogar Gefängnisstrafen bis zu 15 Jahren möglich.
ImJahr 2022 gab es in Deutschland etwa 1,8 Millionen Diebstähle. Das bedeutet einen Zuwachs der Diebstahl-Fälle zum Jahr 2021 um 20,0 Prozent.
Rund drei von zehn Diebstählen wurden 2022 aufgeklärt. Allerdings gibt es dabei deutliche Unterschiede je nach Diebstahlart. Sobald Geld gestohlen wird, werden nur 7,9 Prozent der Fälle aufgeklärt, bei Ladendiebstählen sind es 89,8 Prozent. Allerdings werden nicht alle Fälle gemeldet. Gerade bei Ladendiebstählen werden oft nur jene Fälle angezeigt, bei denen der Dieb oder die Diebin bereits erwischt wurde.
+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Daten vom Blaulichtreport des Presseportals und Kriminalstatistiken des BKAs generiert. Übermittelt durch news aktuell: Zur Presseportal-Meldung. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++
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roj/news.de
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