
Lübeck - St. Lorenz/ Buntekuh / Wohnmobile aus mehreren Stadtteilen entwendet - Polizei bittet um Hinweise
Lübeck (ots) -
Im Lübecker Stadtgebiet wurden innerhalb weniger Tage drei Wohnmobile von öffentlichen Straßen entwendet. In einem Fall konnte das Fahrzeug später in einem anderen Stadtteil aufgefunden werden. Die Polizei prüft mögliche Tatzusammenhänge und bitte um Hinweise aus der Bevölkerung.
Die erste Tat ereignete sich am 18.3.25 gegen 21:00 Uhr in der Adlerstraße. Unbekannte entwendeten ein graues Fiat-Wohnmobil mit Hamburger-Kennzeichen (HH) und flüchteten laut Zeugenangaben über die Parchamstraße in Richtung Schwartauer Allee.Trotz einer sofort eingeleiteten Fahndung mit mehreren Streifenwagen gelang es nicht, den Camper aufzuspüren.
Zwischen dem 18.3, 16 Uhr, und dem 19.3, 07:30 Uhr, wurde in der Nebenhofstraße ein weiteres graues Fiat-Wohnmobil mit Nürnberger Kennzeichen (N) gestohlen. Am Donnerstag (20.03.25) konnte das Fahrzeug unverschlossen in Lübeck-Moisling entdeckt werden.Ermittler der Kriminalpolizei stellten Manipulationen an der Fahrzeugelektronik fest und schleppten das Wohnmobil für eine weiterführende kriminaltechnische Untersuchung ab.
Der dritte Vorfall ereignete sich zwischen dem 19.3, 18 Uhr, und dem 20.3, 9 Uhr morgens. In der Fregattenstraße entwendeten unbekannte Täter ein weißes Citroen-Wohnmobil mit Lübecker Kennzeichen (HL). Von dem Fahrzeug fehlt bislang jede Spur.
Die Polizei prüft, ob die Taten in Zusammenhang stehen. Die Kriminalpolizei hat die Ermittlungen übernommen und sucht derzeit nach Zeugen.Wer verdächtige Personen oder Fahrzeuge in den genannten Straßen beobachtet hat oder Hinweise auf den Verbleib der noch fehlenden Wohnmobile geben kann, wird gebeten, sich an die Polizei zu wenden.Infos werden unter der Rufnummer: 0451-131 0 oder alternativ per E-Mail an: K13.Luebeck.BKI@polizei.landsh.de bzw. an jeder Polizeidienststelle entgegengenommen.
Diese Meldung wurde am 21.03.2025, 14:19 Uhr durch die Polizeidirektion Lübeck übermittelt.
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Kriminalstatistik zu Wohnungseinbruchdiebstahl im Kreis Ostholstein
Einfacher Diebstahl kann nach deutschem Recht mit bis zu fünf Jahren Gefängnis bestraft werden. Bei schwerem Diebstahl steigt die maximale Strafe auf zehn Jahre. Dazu zählen beispielsweise bandenmäßiger Diebstahl oder Wohnungseinbrüche. Auch das Mitführen einer Waffe kann dazu führen, dass die Strafe höher ausfällt.
Insgesamt gab es im Jahr 2022 rund 1,8 Millionen Diebstähle. Das sind 20,0 Prozent mehr als noch ein Jahr zuvor.
Rund drei von zehn Diebstählen wurden 2022 aufgeklärt. Allerdings gibt es dabei deutliche Unterschiede je nach Diebstahlart. Sobald Geld gestohlen wird, werden nur 7,9 Prozent der Fälle aufgeklärt, bei Ladendiebstählen sind es 89,8 Prozent. Allerdings werden nicht alle Fälle gemeldet. Gerade bei Ladendiebstählen werden oft nur jene Fälle angezeigt, bei denen der Dieb oder die Diebin bereits erwischt wurde.
+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Daten vom Blaulichtreport des Presseportals und Kriminalstatistiken des BKAs generiert. Übermittelt durch news aktuell: Zur Presseportal-Meldung. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++
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roj/news.de
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