
+ Einbruch in Bürgerhaus + Focus zerkratzt + In Sportheim eingedrungen +
Marburg-Biedenkopf (ots) -
Marburg: Einbruch in Bürgerhaus
Unbekannte beschädigten im Zeitraum zwischen Mittwoch (19.03.2025), 18:20 Uhr und Donnerstag (20.03.2025), 07:45 Uhr ein Fenster des Bürgerhauses Wehrda und verschafften sich so Zutritt. Im Gebäude brachen sie die Zugangstür zur Verwaltungsaußenstelle der Stadt Marburg auf. Die Täter erbeuteten Bargeld und einen kleinen Tresor. Zeugen, die verdächtige Personen oder Fahrzeuge beobachtet haben, werden gebeten sich bei der Marburger Kriminalpolizei unter Tel.: 06421 4060 zu melden.
Marburg: Focus zerkratzt
Ein Hakenkreuz kratzte ein Unbekannter in der Zeit von Mittwoch (19.03.2025), 18:00 Uhr bis Donnerstag (20.03.2025), 08:30 Uhr in den Lack eines grauen Ford Focus. Das Fahrzeug parkte in der Straße "In der Badestube" in Marburg. Die Kriminalpolizei erbittet Zeugenhinweise (Tel.: 06421 4060).
Angelburg: In Sportheim eingedrungen
Zwischen 03:25 Uhr und 04:10 Uhr drangen Einbrecher am Donnerstag (20.03.2025) in das Sportheim am Sportplatz in Gönnern ein. Sie durchsuchten mehrere Schränke, blieben nach derzeitigem Stand jedoch ohne Beute. Hinweise nimmt die Polizei in Biedenkopf unter der Rufnummer 06461 92950 entgegen.
Tobias Schwarz, Pressesprecher
Diese Meldung wurde am 21.03.2025, 14:13 Uhr durch das Polizeipräsidium Mittelhessen übermittelt.
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Kriminalstatistik zu Wohnungseinbruchdiebstahl im Kreis Marburg-Biedenkopf
Einfacher Diebstahl kann nach deutschem Recht mit bis zu fünf Jahren Gefängnis bestraft werden. In einigen Fällen kann die Strafe sogar bis zu zehn Jahre betragen, beispielsweise bei bandenmäßigem Diebstahl, bei Wohnungseinbrüchen oder wenn der Dieb oder die Diebin eine Waffe mit sich geführt hat. Wird mit der Waffe gedroht, handelt es sich nicht mehr um Diebstahl, sonder um Raub, dafür sind sogar Gefängnisstrafen bis zu 15 Jahren möglich.
Insgesamt gab es im Jahr 2022 rund 1,8 Millionen Diebstähle. Das bedeutet einen Zuwachs der Diebstahl-Fälle zum Jahr 2021 um 20,0 Prozent.
Rund drei von zehn Diebstählen wurden 2022 aufgeklärt. Allerdings gibt es dabei deutliche Unterschiede je nach Diebstahlart. Sobald Geld gestohlen wird, werden nur 7,9 Prozent der Fälle aufgeklärt, bei Ladendiebstählen sind es 89,8 Prozent. Allerdings werden nicht alle Fälle gemeldet. Gerade bei Ladendiebstählen werden oft nur jene Fälle angezeigt, bei denen der Dieb oder die Diebin bereits erwischt wurde.
+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Daten vom Blaulichtreport des Presseportals und Kriminalstatistiken des BKAs generiert. Übermittelt durch news aktuell: Zur Presseportal-Meldung. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++
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