
Drei Einbrüche in der Innenstadt
Hückeswagen (ots) -
In der Nacht von Mittwoch (19. März) auf Donnerstag (20. März) waren Einbrecher in der Hückeswagener Innenstadt unterwegs. In der Lindenbergstraße brachen sie zunächst das Türschloss eines Gemeindebüros auf und entwendeten aus einem Schlüsselschrank mehrere Schlüssel. Die Kriminellen zogen daraufhin weiter in die Kölner Straße und gelangten dort mit einem der erbeuteten Schlüssel in die Räumlichkeiten eines Kindergartens. Im Kindergarten brachen sie dann das Schloss einer Kellertüre auf und öffneten mehrere Schränke. Aus dem Gefrierschrank in der Küche entnahmen sie Eis, aßen es vor Ort und ließen den Verpackungsmüll in der Küche liegen. Die Einbrecher verließen den Kindergarten ohne weitere Beute. Von der Kölner Straße begaben sich die Verbrecher in die unweit entfernte Marktstraße. Mittels eines der gestohlenen Schlüssel öffneten sie die Tür zu den Räumlichkeiten eines Sozialdienstes und durchsuchten diese nach potenzieller Beute. Auf der Suche nach Diebesgut beschädigten sie zwei verschlossene Schränke. Nach ersten Erkenntnissen wurde dort nichts gestohlen.
Hinweise nimmt das Kriminalkommissariat Wipperfürth unter der Telefonnummer 02261 81990 oder unter der E-Mail-Adresse poststelle.oberbergischer-kreis@polizei.nrw.de entgegen.
Diese Meldung wurde am 21.03.2025, 10:51 Uhr durch die Kreispolizeibehörde Oberbergischer übermittelt.
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Kriminalstatistik zu Wohnungseinbruchdiebstahl im Oberbergischer Kreis
Einfacher Diebstahl kann nach deutschem Recht mit bis zu fünf Jahren Gefängnis bestraft werden. In einigen Fällen kann die Strafe sogar bis zu zehn Jahre betragen, beispielsweise bei bandenmäßigem Diebstahl, bei Wohnungseinbrüchen oder wenn der Dieb oder die Diebin eine Waffe mit sich geführt hat. Wird mit der Waffe gedroht, handelt es sich nicht mehr um Diebstahl, sonder um Raub, dafür sind sogar Gefängnisstrafen bis zu 15 Jahren möglich.
Insgesamt gab es im Jahr 2022 rund 1,8 Millionen Diebstähle. Das sind 20,0 Prozent mehr als noch ein Jahr zuvor.
Rund drei von zehn Diebstählen wurden 2022 aufgeklärt. Allerdings gibt es dabei deutliche Unterschiede je nach Diebstahlart. Sobald Geld gestohlen wird, werden nur 7,9 Prozent der Fälle aufgeklärt, bei Ladendiebstählen sind es 89,8 Prozent. Allerdings werden nicht alle Fälle gemeldet. Gerade bei Ladendiebstählen werden oft nur jene Fälle angezeigt, bei denen der Dieb oder die Diebin bereits erwischt wurde.
+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Daten vom Blaulichtreport des Presseportals und Kriminalstatistiken des BKAs generiert. Übermittelt durch news aktuell: Zur Presseportal-Meldung. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++
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roj/news.de
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