
LKA NRW zum Tag der Kriminalitätsopfer am 22. März 2025: Digitale Gewalt erkennen, stoppen, Hilfe finden!
Düsseldorf (ots) -
Weil Opferschutz zu den wesentlichen polizeilichen Aufgaben zählt, rückt das Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen (LKA NRW) anlässlich des diesjährigen Tags der Kriminalitätsopfer am 22. März das Thema digitale Gewalt in den Fokus und weist auf bestehende Hilfs- und Unterstützungsangebote hin.
Digitale Gewalt hat viele Gesichter: Cybermobbing, Cyberstalking, Sextortion, Romance Scamming, Deepfakes oder das unaufgeforderte Zusenden von sogenannten Dickpics gehören dazu. Oft kennen die Betroffenen die Täterinnen und Täter persönlich - sei es aus dem familiären oder beruflichen Umfeld oder aus früheren Beziehungen.
Cybermobbing: Insbesondere Kinder und Jugendliche, aber auch Erwachsene sind dieser Form der digitalen öffentlichen Belästigung, Bloßstellung und Beleidigung im Internet ausgesetzt.
Cyberstalking: Aus vermeintlicher Liebe wird Obsession und es kommt zu penetranter Nachstellung, Bedrohung und Belästigung im Netz. Je nach Konstellation können sich Stalkingopfer weder in ihrem alltäglichen Umfeld noch im digitalen Raum sicher fühlen.
Sextortion: Der Begriff ist zusammengesetzt aus den englischen Begriffen "sex" und "extortion", was für Erpressung steht. Die Täter drohen ihren Opfern, zuvor provozierte intime Aufnahmen zu veröffentlichen und erpressen so Geld.
Romance Scamming: Digital agierende Täter handeln vergleichbar analoger Heiratsschwindler und versprechen die große Liebe. Am Ende haben sie esnur auf Geld abgesehen. Sowohl Frauen als auch Männer fallen ihnen zum Opfer.
Deepfakes sind mittels KI erstellte bzw. manipulierte Dateien, die zum Beispiel mit pornografischem Inhalt dazu genutzt werden können, ein Opfer gezielt zu demütigen oder es zu erpressen.
Dickpics ist die umgangssprachliche Bezeichnung für Bilder von (meist männlichen) Geschlechtsteilen, die oft ungefragt an einzelne Empfänger versendet werden. Solche Aufnahmen zu verschicken kann strafbar sein und mit einer Freiheitsstrafevon bis zu einem Jahr oder einer Geldstrafe geahndet werden.
Die Folgen für Opfer digitaler Gewalt sind oft gravierend. Hierzu zählen der soziale Rückzug, psychische Belastungen teils einhergehend mit körperlichen Symptomen und oft ein tiefer Vertrauensverlust in Mitmenschen und Gesellschaft.
Auf https://polizei.nrw/cybercrime informiert die Polizei Nordrhein-Westfalen über Erscheinungsformen digitaler Gewalt und gibt konkrete Tipps zum Schutz und zur Prävention.Wichtig ist: Das Internet ist kein rechtsfreier Raum. Wer digitale Gewalt erfährt, sollte nicht zögern, Anzeige bei der Polizei zu erstatten.
Zusätzlich bietet das LKA NRW unter https://lka.polizei.nrw/opferschutz-3 Informationen für Opfer von Kriminalität, Unfällen oder anderen Unglücksfällen.Aber auch vor Ort in allen NRW-Kreispolizeibehörden finden Hilfesuchende kompetente Ansprechpartner zu Fragen der Kriminalitätsprävention und des Opferschutzes.
Betroffene erhalten darüber hinaus Unterstützung bei:
dem WEISSEN RING, dem bundesweit tätigen Opferhilfeverein: https://weisser-ring.de/
dem Hilfetelefon "Gewalt gegen Frauen" https://www.hilfetelefon.de/
dem Hilfetelefon "Gewalt an Männern" https://www.maennerhilfetelefon.de/
der "Nummer gegen Kummer" - dem Kinder- und Jugendtelefon https://www.nummergegenkummer.de/
Der Tag der Kriminalitätsopfer wurde 1991 vom WEISSEN RING ins Leben gerufen. Er macht auf die Situation von Menschen aufmerksam, die durch Kriminalität und insbesondere Gewalt Schaden erleiden - und appelliert an Politik, Justiz und Gesellschaft, Verantwortung zu übernehmen und Opfern wirksam zur Seite zu stehen.
Begleitend zum Aktionstag befasst sich das LKA NRW auch auf seinen Social-Media-Kanälen intensiv mit dem Thema digitale Gewalt. Dort finden Interessierte zusätzliche Inhalte, Tipps und Hinweise. Reinschauen lohnt sich!
Diese Meldung wurde am 21.03.2025, 10:40 Uhr durch das Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen übermittelt.
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Kriminalstatistik zum Straftatbestand Cyberkriminalität im Kreis Düsseldorf
Die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) des Bundeskriminalamtes (BKA) erfasste für das Jahr 2022 im Kreis Düsseldorf 1968 Straftaten aus dem Bereich Cyberkriminalität. Dabei blieb es in 7% der Fälle bei versuchten Straftaten. Die Aufklärungsquote lag bei 10%. Unter den insgesamt 186 Tatverdächtigen befanden sich 136 Männer und 50 Frauen. 56% der tatverdächtigen Personen waren nicht-deutscher Herkunft.
Alter | Anzahl Tatverdächtige |
---|---|
unter 21 | 23 |
21 bis 25 | 32 |
25 bis 30 | 27 |
30 bis 40 | 54 |
40 bis 50 | 26 |
50 bis 60 | 18 |
über 60 | 6 |
Für das Jahr 2021 gibt die Polizeiliche Kriminalstatistik des BKA 1206 erfasste Fälle von Straftaten im Bereich Cyberkriminalität im Kreis Düsseldorf bekannt, die Aufklärungsquote lag hier bei 12%.
Unter den Straftatbestand Cybercrime im engeren Sinne fallen Betrügerisches Erlangen von Kfz § 263a StGB, (511212) Weitere Arten des Warenkreditbetruges § 263a StGB, (516520) Computerbetrug mittels rechtswidrig erlangter Daten von Zahlungskarten § 263a StGB, (516920) Computerbetrug mittels rechtswidrig erlangter sonstiger unbarer Zahlungsmittel § 263a StGB, (517220) Leistungskreditbetrug § 263a StGB und (517500) Computerbetrug (sonstiger) § 263a StGB (soweit nicht unter den Schlüsseln 511120, 511212, 516300, 516520, 516920, 517220, 517900, 518112 bzw. 518302 zu erfassen).
+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Daten vom Blaulichtreport des Presseportals und Kriminalstatistiken des BKAs generiert. Übermittelt durch news aktuell: Zur Presseportal-Meldung. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++
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