
Gleisüberschreitung führt zu Gefängnis
Ettlingen (ots) -
Am späten Donnerstagabend (20. März) hat ein 35-Jähriger am Bahnhof Ettlingen-West unbefugt die Gleise überquert. Anschließend stellte sich heraus, dass der Mann zur Festnahme ausgeschrieben war.
Gegen 21:55 Uhr beobachteten Beamte der Bundespolizei den türkischen Staatsangehörigen beim unbefugten Überqueren der Gleise in Richtung Lorenzstraße.Die anschließende polizeiliche Kontrolle brachte zum Vorschein, dass der Mann wegen Diebstahls zweimal zur Festnahme ausgeschrieben war. Gegen die Zahlung der Geldstrafe in Höhe von 1 260 Euro hätte der 35-Jährige seine Inhaftierung abwenden können. Er konnte den Betrag jedoch nicht begleichen und wurde einer Justizvollzugsanstalt zugeführt.
Ihn erwartet nun ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen des unbefugten Aufenthalts im Gleisbereich.
Die Bundespolizei warnt immer wieder davor, Gleise an nicht dafür vorgesehenen Stellen zu überqueren. Züge fahren mit sehr hohen Geschwindigkeiten und auch außerhalb des ausgeschilderten Fahrplans. Selbst beim Erkennen einer Gefahr im Gleis können diese aufgrund ihrer technischen Beschaffenheit nicht zum sofortigen Stillstand gebracht werden. Nicht selten endet die Abkürzung des Weges in der Kürzung der eigenen Lebenszeit.Nähere Informationen zum richtigen Verhalten auf Bahnanlagen finden Sie unter www.bundespolizei.de.
Diese Meldung wurde am 21.03.2025, 10:02 Uhr durch die Bundespolizeiinspektion Karlsruhe übermittelt.
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Kriminalstatistik zu Wohnungseinbruchdiebstahl im Kreis Karlsruhe
Einfacher Diebstahl kann nach deutschem Recht mit bis zu fünf Jahren Gefängnis bestraft werden. In einigen Fällen kann die Strafe sogar bis zu zehn Jahre betragen, beispielsweise bei bandenmäßigem Diebstahl, bei Wohnungseinbrüchen oder wenn der Dieb oder die Diebin eine Waffe mit sich geführt hat. Wird mit der Waffe gedroht, handelt es sich nicht mehr um Diebstahl, sonder um Raub, dafür sind sogar Gefängnisstrafen bis zu 15 Jahren möglich.
ImJahr 2022 gab es in Deutschland etwa 1,8 Millionen Diebstähle. Das bedeutet einen Zuwachs der Diebstahl-Fälle zum Jahr 2021 um 20,0 Prozent.
Rund drei von zehn Diebstählen wurden 2022 aufgeklärt. Allerdings gibt es dabei deutliche Unterschiede je nach Diebstahlart. Sobald Geld gestohlen wird, werden nur 7,9 Prozent der Fälle aufgeklärt, bei Ladendiebstählen sind es 89,8 Prozent. Allerdings werden nicht alle Fälle gemeldet. Gerade bei Ladendiebstählen werden oft nur jene Fälle angezeigt, bei denen der Dieb oder die Diebin bereits erwischt wurde.
+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Daten vom Blaulichtreport des Presseportals und Kriminalstatistiken des BKAs generiert. Übermittelt durch news aktuell: Zur Presseportal-Meldung. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++
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