
Betrüger scheitern dank aufmerksamer Zeugin
Dormagen (ots) -
Am Donnerstag (20.3.) haben bislang Unbekannte offenbar versucht, einen 74-Jährigen aus Dormagen zu betrügen. Nach bisherigem Stand der Ermittlungen haben sich eine Frau und ein Mann gegen 16.15 Uhr als Handwerker ausgegeben, um unter einem Vorwand die Wohnung des Senioren an der Straße Am Hahnen im Stadtteil Nievenheim zu betreten. Eine Zeugin konfrontierte die beiden Verdächtigen, woraufhin diese einen mutmaßlich falschen Mitarbeiterausweis zeigten und fluchtartig die Wohnung verließen. Dabei wurde offenbar nichts gestohlen.
Das Kriminalkommissariat 12 der Polizei des Rhein-Kreis Neuss hat die Ermittlungen aufgenommen und ist auf der Suche nach Zeugen, die Hinweise auf die beiden verdächtigen Personen geben können. Die verdächtige Frau ist offenbar rund 160 Zentimeter groß und 24 bis 27 Jahre alt, hatte lange schwarze Haare und trug ein Sweatshirt und blaue Jeanshosen. Sie sprach mit osteuropäischem Akzent. Der Mann war 170 Zentimeter groß und schätzungsweise zwischen 30 und 35 Jahre alt, von kräftiger Statur und mit einem dunklen Pullover und Jeans bekleidet. Auch er habe mit osteuropäischem Akzent gesprochen. Wer sachdienliche Hinweise geben kann, wird gebeten, sich unter der Rufnummer 02131 3000 bei der Polizei zu melden.
Außerdem rät die Polizei dringend zur Vorsicht: Betrüger geben sich häufig als Handwerker aus, um so Zutritt zu Wohnungen von häufig lebensälteren Bürgerinnen und Bürgern zu erlangen. Gerade, wenn Handwerker ohne Termin auftauchen, ist Vorsicht geboten. Weitere Informationen und Tipps, wie man mit Betrugsversuchen umgehen kann, hat die Polizei unterwww.rhein-kreis-neuss.polizei.nrw/artikel/vorsicht-vor-betruegern zusammengestellt. Zugleich können Zeugen bei verdächtigen Beobachtungen einschreiten, die Personen ansprechen, etwa einen Identitätsnachweis fordern und im Zweifelsfall auch die Polizei verständigen.
Diese Meldung wurde am 21.03.2025, 08:46 Uhr durch die Kreispolizeibehörde Rhein-Kreis übermittelt.
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Kriminalstatistik zu Wohnungseinbruchdiebstahl im Kreis Rhein-Kreis Neuss
Einfacher Diebstahl kann nach deutschem Recht mit bis zu fünf Jahren Gefängnis bestraft werden. Bei schwerem Diebstahl steigt die maximale Strafe auf zehn Jahre. Dazu zählen beispielsweise bandenmäßiger Diebstahl oder Wohnungseinbrüche. Auch das Mitführen einer Waffe kann dazu führen, dass die Strafe höher ausfällt. Wird mit der Waffe gedroht, handelt es sich nicht mehr um Diebstahl, sonder um Raub, dafür sind sogar Gefängnisstrafen bis zu 15 Jahren möglich.
Insgesamt gab es im Jahr 2022 rund 1,8 Millionen Diebstähle. Das bedeutet einen Zuwachs der Diebstahl-Fälle zum Jahr 2021 um 20,0 Prozent.
Rund drei von zehn Diebstählen wurden 2022 aufgeklärt. Allerdings gibt es dabei deutliche Unterschiede je nach Diebstahlart. Sobald Geld gestohlen wird, werden nur 7,9 Prozent der Fälle aufgeklärt, bei Ladendiebstählen sind es 89,8 Prozent. Allerdings werden nicht alle Fälle gemeldet. Gerade bei Ladendiebstählen werden oft nur jene Fälle angezeigt, bei denen der Dieb oder die Diebin bereits erwischt wurde.
+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Daten vom Blaulichtreport des Presseportals und Kriminalstatistiken des BKAs generiert. Übermittelt durch news aktuell: Zur Presseportal-Meldung. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++
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roj/news.de
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