
25-Jährige widersetzt sich Bundespolizisten nach begangenem Fahrgelddelikt
Essen (ots) -
In der Nacht zu Donnerstag (20. März) fuhr eine junge Frau ohne gültigen Fahrschein mit einer S-Bahn von Bottrop nach Essen. Als sie infolgedessen den strafprozessualen Maßnahmen der Bundespolizei unterzogen werden sollte, wurde sie zunehmend aggressiver, versuchte zu flüchten und leistete schließlich erheblichen Widerstand.
Gegen 00:25 Uhr informierte ein Mitarbeiter der Deutschen Bahn das Bundespolizeirevier im Hauptbahnhof Essen über ein begangenes Fahrgelddelikt in der S9 von Bottrop nach Essen. Bereits als sich die Einsatzkräfte der S-Bahn näherten, wurden sie auf die 25-Jährige aufmerksam, die lautstark herumschrie und aus dem Zug stürmte. Anschließend versuchte sie sich den polizeilichen Maßnahmen zu entziehen. Die Beamten stellten die deutsche Staatsbürgerin, die zuvor ohne gültigen Fahrschein von Bottrop nach Essen fuhr und sich weigerte, dem Zugpersonal ihre Personalien zu nennen, auf dem Bahnsteig zu den Gleisen 11/12. Während der Überprüfungen schrie die junge Frau weiterhin herum, versuchte sich immer wieder aus den Griffen der Uniformierten zu entreißen und verweigerte jegliche Kommunikation mit den Polizisten. Schließlich brachten diese sie aufgrund ihres zunehmend aggressiven Verhaltens zu Boden und fixierten sie. Sowohl während der Fixierung, als auch während der Mitnahme zur Dienststelle, wehrte die Essenerin sich erheblich gegen die Maßnahmen der Beamten.
Auch in den Wachräumen zeigte die 25-Jährige sich weiterhin aggressiv, sperrte sich während der Durchsuchungsmaßnahmen, trat unkontrolliert um sich und spuckte in die Richtung der eingesetzten Kräfte. Nachdem die Deutsche sich beruhigte hatte, machte sie schließlich Angaben zu ihren Personalien. Ein Abgleich in einem polizeilichen System ergab, dass sie bereits in der Vergangenheit, wegen verschiedener Delikte, polizeilich in Erscheinung getreten war. Als die Uniformierten die Beschuldigte mit den Tatvorwürfen konfrontierten, machte diese von ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch.
Im Anschluss der strafprozessualen Maßnahmen wurde sie aus der Bundespolizeiwache entlassen. Verletzt wurde durch die Tathandlungen niemand.
Die Bundespolizisten leiteten gegen die Essenerin ein Ermittlungsverfahren wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte ein.
Diese Meldung wurde am 21.03.2025, 07:42 Uhr durch die Bundespolizeidirektion Sankt übermittelt.
Lesen Sie auch:
Welche Polizeiwache rufe ich in Notfällen an?
Haben Sie eine Anfrage zum Thema der Meldung, wenden Sie sich direkt an die im Text angegebene Telefonnummer, sofern vorhanden.
In Notfällen ist die Polizei deutschlandweit unter der 110 erreichbar. Diese Nummer wurde 1973 im Rahmen des Notrufsystems73 bundesweit festgelegt.
Für medizinische Notfälle oder um die Feuerwehr zu alarmieren, ist die 112 die richtige Telefonnummer. Falls nötig, wird dort auch die Polizei benachrichtigt, beispielsweise wenn bei einem Verkehrsunfall sowohl eine Krankenwagen als auch die Polizei verständigt werden müssen.
Die intergrierte Leitstelle ist allerdings nur für Notfälle zuständig, beispielsweise nach schweren Unfällen oder bei einem Herzinfarkt. Wer Bauschmerzen hat und seinen Hausarzt nicht erreicht, kann unter der Telefonnummer 116 117 den ärztlichen Bereitschaftsdienst anrufen.
Erfahren Sie mehr über die aktuellen Geschehnisse in Ihrer Region, einschließlich Wettervorhersagen, Warnmeldungen und vielem mehr, auf unserer Regio-News-Seite für Essen verpassen Sie keine wichtigen Informationen mehr!
+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Daten vom Blaulichtreport des Presseportals und Kriminalstatistiken des BKAs generiert. Übermittelt durch news aktuell: Zur Presseportal-Meldung. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++
roj/news.de
Erfahren Sie hier mehr über die journalistischen Standards und die Redaktion von news.de.