Polizeiticker für Reutlingen, 20.03.2025: Mutmaßlicher Betrüger nach versuchter Geldabholung in Haft

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Diebstahl für das Presseportal Bild: Adobe Stock / Rainer Fuhrmann

Mutmaßlicher Betrüger nach versuchter Geldabholung in Haft

Reutlingen (ots) -

Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Tübingenund des Polizeipräsidiums Reutlingen

Der geistesgegenwärtigen Reaktion einer Seniorin ist es zu verdanken, dass die Polizei am Mittwochnachmittag einen mutmaßlichen Betrüger auf frischer Tat festnehmen konnte. Der 46-Jährige befindet sich mittlerweile in Untersuchungshaft.

Die 71-jährige Frau aus dem Kreisgebiet Tübingen hatte im Laufe des Mittwochs (19.03.2025) einen Anruf eines Unbekannten erhalten. Dieser gab sich ihr gegenüber als Polizeibeamter aus und behauptete, eine Einbrecherbande sei im Bereich ihrer Wohnanschrift unterwegs und sie solle niemanden in ihre Wohnung lassen. Zudem wurde sie von dem Anrufer mit Nachdruck angewiesen, ihre im Haus befindlichen Wertgegenstände sowie ihr Bargeld zur Sicherheit der Polizei zu übergeben. Der vermeintliche Polizeibeamte avisierte die Abholung der Wertsachen durch einen angeblichen Kollegen.

Die Frau erkannte den Betrugsversuch, ging aber zum Schein auf die Forderung des Kriminellen ein. Als der Abholer wie vereinbart gegen 14 Uhr an ihrer Wohnanschrift auftauchte, hatte sie bereits die richtige Polizei alarmiert. Einsatzkräfte der Kriminalpolizei nahmen den Verdächtigen vor Ort fest.

Der österreichische Staatsangehörige, wurde am Donnerstag dem zuständigen Haftrichter am Amtsgericht Tübingen vorgeführt, der den von der Staatsanwaltschaft Tübingen beantragten Haftbefehl in Vollzug setzte.

Im Anschluss wurde der Mann in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert. Die Ermittlungen der Kriminalpolizei zu möglichen Komplizen und Hintermännern dauern weiter an. (gj)

Diese Meldung wurde am 20.03.2025, 15:20 Uhr durch das Polizeipräsidium Reutlingen übermittelt.

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Kriminalstatistik zu Wohnungseinbruchdiebstahl im Kreis Reutlingen

Bis zu fünf Jahre Gefängnis drohen Dieben in Deutschland, wenn sie erwischt werden. In einigen Fällen kann die Strafe sogar bis zu zehn Jahre betragen, beispielsweise bei bandenmäßigem Diebstahl, bei Wohnungseinbrüchen oder wenn der Dieb oder die Diebin eine Waffe mit sich geführt hat. Wird mit der Waffe gedroht, handelt es sich nicht mehr um Diebstahl, sonder um Raub, dafür sind sogar Gefängnisstrafen bis zu 15 Jahren möglich.
ImJahr 2022 gab es in Deutschland etwa 1,8 Millionen Diebstähle. Das sind 20,0 Prozent mehr als noch ein Jahr zuvor.
Rund drei von zehn Diebstählen wurden 2022 aufgeklärt. Allerdings gibt es dabei deutliche Unterschiede je nach Diebstahlart. Sobald Geld gestohlen wird, werden nur 7,9 Prozent der Fälle aufgeklärt, bei Ladendiebstählen sind es 89,8 Prozent. Allerdings werden nicht alle Fälle gemeldet. Gerade bei Ladendiebstählen werden oft nur jene Fälle angezeigt, bei denen der Dieb oder die Diebin bereits erwischt wurde.

+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Daten vom Blaulichtreport des Presseportals und Kriminalstatistiken des BKAs generiert. Übermittelt durch news aktuell: Zur Presseportal-Meldung. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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