Polizeimeldungen für Darmstadt, 20.03.2025: Knapp 44.000 Euro Geldbuße für Imbissbetreiber in Kelsterbach

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Aktuelle Polizeimeldung: Blaulichtreport Bild: Adobe Stock / Karl-Heinz H

Knapp 44.000 Euro Geldbuße für Imbissbetreiber in Kelsterbach

Darmstadt (ots) -

Knapp 44.000 Euro Geldbuße muss ein 42-jähriger Gastronom aus Kelsterbach wegen Unterschreitung des Mindestlohns und Verstößen gegen die Sofortmeldepflicht zahlen.

Zöllnerinnen und Zöllner der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Darmstadt trafen bei einer Überprüfung des Imbissrestaurants im Februar 2024 drei vietnamesische Arbeitnehmer an. Die drei konnten während der Prüfung weder einen Pass noch Aufenthaltstitel vorzeigen und gaben an, täglich um die 12 Stunden an sechs Tagen in der Woche zu arbeiten und in einer Wohnung neben dem Imbiss zu leben.

Bei den anschließenden Ermittlungen wurde eine massive Unterschreitung des Mindestlohns aufgedeckt. Teilweise erhielten die Angestellten nur einen Stundenlohn von 6,40 Euro, der Mindestlohn lag jedoch bei 12 Euro. Der Betreiber des Imbisses hatte seinen drei Angestellten im Zeitraum von sechs Monaten so knapp 12.400 Euro Lohn vorenthalten. Des Weiteren wurde festgestellt, dass der Unternehmer die Sofortmeldung seiner Beschäftigten nicht gemacht und sie auch nicht zur Sozialversicherung angemeldet hatte.

Das gegen den Unternehmer eingeleitete Ordnungswidrigkeitenverfahren wurde bereits im November 2024 mit einem hohen Bußgeld von knapp 44.000 Euro abgeschlossen. Der Bußgeldbescheid ist rechtskräftig.

"Besonders an diesem Fall war nicht nur die Höhe des Bußgeldes, sondern auch die hohe Aussagebereitschaft der Arbeitnehmer" so Rosa Judt, Pressesprecherin beim Hauptzollamt Darmstadt. "So etwas erleben wir nicht sehr oft. Da kann man schon von einer großen Verärgerung gegenüber dem Chef ausgehen."

Darüber hinaus hat die Staatsanwaltschaft Darmstadt gegen den Imbissbetreiber ein Strafbefehl wegen Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt sowie Beihilfe zum illegalen Aufenthalt erlassen. Der Unternehmer wurde zu 90 Tagessätzen à 40 EUR verurteilt. Der Strafbefehl ist rechtskräftig.

Diese Meldung wurde am 20.03.2025, 14:41 Uhr durch das Hauptzollamt Darmstadt übermittelt.

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+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Daten vom Blaulichtreport des Presseportals und Kriminalstatistiken des BKAs generiert. Übermittelt durch news aktuell: Zur Presseportal-Meldung. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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