
Mehrere Wohnungseinbrüche in Mehrfamilienhaus
Eschwege (ots) -
Polizei Eschwege
Zwischen 18:00 Uhr und 21:00 Uhr begaben sich unbekannte Täter inein Mehrfamilienhaus in der Mozartstraße in Eschwege.Eine der dort wohnenden Familien kehrte kurz nach 21:00 Uhr zurück und musste feststellen, dass die Wohnungstür zu ihrer Wohnung aufgebrochen war.Wie daraufhin festgestellt wurde, waren auch die Wohnungstüren der zwei weiteren Wohneinheiten in dem Haus gewaltsam geöffnet worden.
Nach den bisherigen Ermittlungen wurde durch den oder die Täter zunächst die Haustür geöffnet, die zwar geschlossen aber nicht verschlossen war.
Wie sich bei der Anzeigenaufnahme herausstellte haben der oder die Täter die Wohnungstür im Erdgeschoss aufgehebelt und die Wohnung durchsucht, augenscheinlich jedoch nichts entwendet.In den beiden darüberliegenden Etagen wurden ebenfalls die Wohnungstüren aufgebrochen.Bei der Durchsuchung dieser Wohnräume wurden neben Bargeld aucheine goldene Halskette und ein I-Phone 10 aufgefunden und entwendet.Der Sachschaden wird mit ca. 300 EUR angegeben.
Die Kripo bittet um Hinweise, wer in dem angegebenen Tatzeitraum verdächtige Wahrnehmungen im Bereich Mozartstraße / Freiherr-vom-Stein-Straße wahrgenommen hat und diese unter der Tel.-Nr.: 05651/9250 zu melden.
Pressestelle PD Werra-Meißner, KHK Künstler
Diese Meldung wurde am 20.03.2025, 10:26 Uhr durch die Polizei Eschwege übermittelt.
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Kriminalstatistik zu Wohnungseinbruchdiebstahl im Werra-Meißner-Kreis
Einfacher Diebstahl kann nach deutschem Recht mit bis zu fünf Jahren Gefängnis bestraft werden. In einigen Fällen kann die Strafe sogar bis zu zehn Jahre betragen, beispielsweise bei bandenmäßigem Diebstahl, bei Wohnungseinbrüchen oder wenn der Dieb oder die Diebin eine Waffe mit sich geführt hat. Wird mit der Waffe gedroht, handelt es sich nicht mehr um Diebstahl, sonder um Raub, dafür sind sogar Gefängnisstrafen bis zu 15 Jahren möglich.
ImJahr 2022 gab es in Deutschland etwa 1,8 Millionen Diebstähle. Das sind 20,0 Prozent mehr als noch ein Jahr zuvor.
Rund drei von zehn Diebstählen wurden 2022 aufgeklärt. Allerdings gibt es dabei deutliche Unterschiede je nach Diebstahlart. Sobald Geld gestohlen wird, werden nur 7,9 Prozent der Fälle aufgeklärt, bei Ladendiebstählen sind es 89,8 Prozent. Allerdings werden nicht alle Fälle gemeldet. Gerade bei Ladendiebstählen werden oft nur jene Fälle angezeigt, bei denen der Dieb oder die Diebin bereits erwischt wurde.
+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Daten vom Blaulichtreport des Presseportals und Kriminalstatistiken des BKAs generiert. Übermittelt durch news aktuell: Zur Presseportal-Meldung. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++
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roj/news.de
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