Polizeimeldungen für Pulheim, 20.03.2025: 250320-1: Öffentlichkeitsfahndung nach versuchtem Wohnungseinbruch

Diebstahl in Pulheim aktuell: Was ist heute passiert? Die Polizei Rhein-Erft-Kreis informiert über Polizeimeldungen von heute. News.de hält Sie auf dem Laufenden zu Unfall-, Brand- und Verbrechensmeldungen in Ihrer Region.

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Diebstahl für das Presseportal (Foto) Suche
Diebstahl für das Presseportal Bild: Adobe Stock / Rainer Fuhrmann

250320-1: Öffentlichkeitsfahndung nach versuchtem Wohnungseinbruch

Pulheim (ots) -

Unbekannter hebelte an Haustür

Mit Lichtbildern fahndet die Polizei Rhein-Erft-Kreis derzeit nach einem Unbekannten, der an einem Freitagabend (31. Mai 2024) versucht haben soll, in ein Mehrfamilienhaus in Pulheim-Geyen einzubrechen. Laut derzeitigem Kenntnisstand soll der etwa 180 Zentimeter große und schlanke Täter zur Tatzeit kurze Haare und eine auffällige Tätowierung auf dem rechten Handrücken gehabt haben. Er war mit einer dunklen Jacke, einer dunklen Hose und hellen Sportschuhen mit dunkler Verzierung bekleidet. Er führte ein helles Mountainbike mit Schutzblechen sowie einen Rucksack bei sich.

Lichtbilder des Mannes sind im Fahndungsportal der Polizei NRW unter folgendem Link abrufbar: https://polizei.nrw/fahndung/161891

Hinweise zum Tatverdächtigen nehmen die zuständigen Ermittler des Kriminalkommissariats 13 unter der Rufnummer 02271 81-0 oder per E-Mail an poststelle.rhein-erft-kreis@polizei.nrw.de entgegen.

Eine Kamera filmte den Unbekannten gegen 17.30 Uhr vor dem Eingang des Mehrfamilienhauses an der Von-Frentz-Straße. Dort reiste der Unbekannte mit dem Fahrrad an und versuchte, mit einem länglichen Gegenstand die Hauseingangstür aufzuhebeln. Kurze Zeit später flüchtete er in unbekannte Richtung.Alarmierte Polizisten nahmen den Sachverhalt auf und fertigten eine Strafanzeige. (rs)

Diese Meldung wurde am 20.03.2025, 07:41 Uhr durch die Polizei Rhein-Erft-Kreis übermittelt.

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Kriminalstatistik zu Wohnungseinbruchdiebstahl im Kreis Rhein-Erft-Kreis

Einfacher Diebstahl kann nach deutschem Recht mit bis zu fünf Jahren Gefängnis bestraft werden. Bei schwerem Diebstahl steigt die maximale Strafe auf zehn Jahre. Dazu zählen beispielsweise bandenmäßiger Diebstahl oder Wohnungseinbrüche. Auch das Mitführen einer Waffe kann dazu führen, dass die Strafe höher ausfällt.
Insgesamt gab es im Jahr 2022 rund 1,8 Millionen Diebstähle. Das sind 20,0 Prozent mehr als noch ein Jahr zuvor.
Rund drei von zehn Diebstählen wurden 2022 aufgeklärt. Allerdings gibt es dabei deutliche Unterschiede je nach Diebstahlart. Sobald Geld gestohlen wird, werden nur 7,9 Prozent der Fälle aufgeklärt, bei Ladendiebstählen sind es 89,8 Prozent. Allerdings werden nicht alle Fälle gemeldet. Gerade bei Ladendiebstählen werden oft nur jene Fälle angezeigt, bei denen der Dieb oder die Diebin bereits erwischt wurde.

+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Daten vom Blaulichtreport des Presseportals und Kriminalstatistiken des BKAs generiert. Übermittelt durch news aktuell: Zur Presseportal-Meldung. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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