
Citroën vor Wohnhaus gestohlen +++ Schwerer Verkehrsunfall auf Betriebsgelände
Bad Schwalbach (ots) -
- Citroën vor Wohnhaus gestohlen, Bad Schwalbach, Rudolf-Höhn-Straße,Dienstag, 18.03.2025, 21:00 Uhr bis Mittwoch, 19.03.2025, 05:35 Uhr
(fh)In der Nacht zum Mittwoch wurde in Bad Schwalbach auf offener Straße ein Fahrzeug entwendet.Am Dienstagabend stellten die Verantwortlichen eines weißen Citroën C1 mit den Kennzeichen "SWA-TR 32" diesen vor ihr Wohnhaus in der Rudolf-Höhn-Straße ab. Am Mittwochmorgen fehlte von dem Fahrzeug dann jede Spur. Die Polizeistation Bad Schwalbach ermittelt nun wegen des Fahrzeugdiebstahls und nimmt Hinweise unter der Telefonnummer (06124) 7078-0 entgegen.
- Schwerer Verkehrsunfall auf Betriebsgelände, Oestrich-Winkel, Rheingaustraße,Dienstag, 18.03.2025, 17:00 Uhr
(fh)Am Dienstagnachmittag wurden ein Autofahrer sowie sein 2-jähriges Kind bei einem Verkehrsunfall auf einem Firmengelände in Oestrich-Winkel verletzt.Ersten Erkenntnissen zufolge fuhr ein 24-Jähriger gemeinsam mit dem Kind in einem schwarzen Audi von der Rheingaustraße in die Einfahrt des Geländes. Hierbei soll der Fahrer mit überhöhter Geschwindigkeit unterwegs gewesen sein. Zeitgleich befuhr ein 25-jähriger Rüdesheimer das Gelände und wollte mit seinem VW Touareg samt Anhänger in Richtung der Einfahrt abbiegen. Hierbei kam es zur Kollision zwischen dem Audi und dem VW, in dessen Folge der Audi weitergeleitet wurde und gegen einen auf dem Gelände geparkten Anhänger stieß. Bei dem Unfall wurden der 24-Jährige sowie sein Kind verletzt und in ein Krankenhaus gebracht. Der Fahrer des VW erlitt leichte Verletzungen die nicht behandlungsbedürftig war. Der Gesamtschaden an den Pkw und dem Anhänger beläuft sich auf rund 24.000 Euro.
Diese Meldung wurde am 19.03.2025, 14:17 Uhr durch den PD Rheingau-Taunus übermittelt.
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Kriminalstatistik zu Wohnungseinbruchdiebstahl im Kreis Rheingau-Taunus-Kreis
Einfacher Diebstahl kann nach deutschem Recht mit bis zu fünf Jahren Gefängnis bestraft werden. In einigen Fällen kann die Strafe sogar bis zu zehn Jahre betragen, beispielsweise bei bandenmäßigem Diebstahl, bei Wohnungseinbrüchen oder wenn der Dieb oder die Diebin eine Waffe mit sich geführt hat. Wird mit der Waffe gedroht, handelt es sich nicht mehr um Diebstahl, sonder um Raub, dafür sind sogar Gefängnisstrafen bis zu 15 Jahren möglich.
Insgesamt gab es im Jahr 2022 rund 1,8 Millionen Diebstähle. Das bedeutet einen Zuwachs der Diebstahl-Fälle zum Jahr 2021 um 20,0 Prozent.
Rund drei von zehn Diebstählen wurden 2022 aufgeklärt. Allerdings gibt es dabei deutliche Unterschiede je nach Diebstahlart. Sobald Geld gestohlen wird, werden nur 7,9 Prozent der Fälle aufgeklärt, bei Ladendiebstählen sind es 89,8 Prozent. Allerdings werden nicht alle Fälle gemeldet. Gerade bei Ladendiebstählen werden oft nur jene Fälle angezeigt, bei denen der Dieb oder die Diebin bereits erwischt wurde.
Unfall-Statistik und Verunglückte im Straßenverkehr
Bei den polizeilich erfassten Verkehrsunfällen der letzten Jahre im ganzen Bundesgebiet zeigt sich ein leichter Aufwärtstrend. So wurden 2022 insgesamt 2.406.465 Unfälle im Straßenverkehr erfasst, in den Jahren 2021 dagegen 2.314.938 Fälle und 2020 2.245.245 Fälle. Auch bei den Zahlen der Unfälle mit Personenschaden ist diese Entwicklung zu beobachten. So gab es 2022 289.672 Unfälle mit zu Schaden gekommenen Personen, insgesamt wurden dabei 2.788 Verunglückte getötet. Im Jahr 2021 wurden von 258.987 Unfällen mit Personenschaden 2.562 Todesopfer verzeichnet.
+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Daten vom Blaulichtreport des Presseportals und Kriminalstatistiken des BKAs generiert. Übermittelt durch news aktuell: Zur Presseportal-Meldung. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++
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