
ÖFFENTLICHKEITSFAHNDUNG - Verdacht des Computerbetruges
Homberg (ots) -
Pressemitteilung der Polizeidirektion Schwalm-Eder vom 19.03.2025:
Tatort: Kreissparkasse Schwalm Eder in Fritzlar, Georgengasse
Tatzeit: 23.10.2024, 16:41 Uhr bis 16:44 Uhr
Die Polizeistation in Fritzlar sucht nach zwei Unbekannten, einer Frau und einem Mann, die am 23.10.2024 an dem Geldautomaten der KSK in der Georgengasse in Fritzlar fünf Abbuchungen mit einer zuvor entwendeten EC-Karte getätigt haben.
Sie erlangten hierbei den Tageshöchstsatz in Höhe von insgesamt 5000 Euro.Während der Tatausführung wurden sie videografiert.
Die Karte wurde nach derzeitigem Ermittlungsstand am 23.10.2024, zwischen 16:15 Uhr und 16:40 Uhr, von unbekannten Tätern entwendet.
Aufgrund eines Beschlusses des Amtsgerichts Kassel wurde das vorhandene Bildmaterial der Tatverdächtigen nun zum Zwecke einer Öffentlichkeitsfahndung freigegeben.
Die unbekannten Täter können wie folgt beschrieben werden:
Täter 1:
- ca. 30-35 Jahre alt
- mitteleuropäisches Erscheinungsbild
- lange, zum Zopf gebundene Haare
- trug eine Brille
- war zum Zeitpunkt der Tat bekleidet mit einer dunklen Jacke und einer hellen Jeans
Täterin 2:
- ca. 60-65 Jahre alt
- mitteleuropäisches Erscheinungsbild
- kurze Haare
- trug eine Brille
- war zum Zeitpunkt der Tat bekleidet mit einer dunklen Hose sowie einer hellen, langen Daunenjacke
- führte bei Tatausführung eine grüne Tasche mit sich.
Wer Hinweise zu den abgebildeten Personen geben kann, wird gebeten, sich an die Polizeistation in Fritzlar unter der Telefonnummer 05662/9966-0 oder jede andere Polizeidienststelle zu wenden.
Yvonne Winter, KHK`in, - Pressesprecherin -
Diese Meldung wurde am 19.03.2025, 12:08 Uhr durch die Polizei Homberg übermittelt.
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Kriminalstatistik zu Wohnungseinbruchdiebstahl im Kreis Schwalm-Eder-Kreis
Bis zu fünf Jahre Gefängnis drohen Dieben in Deutschland, wenn sie erwischt werden. In einigen Fällen kann die Strafe sogar bis zu zehn Jahre betragen, beispielsweise bei bandenmäßigem Diebstahl, bei Wohnungseinbrüchen oder wenn der Dieb oder die Diebin eine Waffe mit sich geführt hat. Wird mit der Waffe gedroht, handelt es sich nicht mehr um Diebstahl, sonder um Raub, dafür sind sogar Gefängnisstrafen bis zu 15 Jahren möglich.
ImJahr 2022 gab es in Deutschland etwa 1,8 Millionen Diebstähle. Das bedeutet einen Zuwachs der Diebstahl-Fälle zum Jahr 2021 um 20,0 Prozent.
Rund drei von zehn Diebstählen wurden 2022 aufgeklärt. Allerdings gibt es dabei deutliche Unterschiede je nach Diebstahlart. Sobald Geld gestohlen wird, werden nur 7,9 Prozent der Fälle aufgeklärt, bei Ladendiebstählen sind es 89,8 Prozent. Allerdings werden nicht alle Fälle gemeldet. Gerade bei Ladendiebstählen werden oft nur jene Fälle angezeigt, bei denen der Dieb oder die Diebin bereits erwischt wurde.
Kriminalstatistik zum Straftatbestand Cyberkriminalität im Kreis Schwalm-Eder-Kreis
Die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) des Bundeskriminalamtes (BKA) erfasste für das Jahr 2022 im Kreis Schwalm-Eder-Kreis 132 Straftaten aus dem Bereich Cyberkriminalität. Dabei blieb es in 11% der Fälle bei versuchten Straftaten. Die Aufklärungsquote lag bei 61%. Unter den insgesamt 81 Tatverdächtigen befanden sich 57 Männer und 24 Frauen. 32% der tatverdächtigen Personen waren nicht-deutscher Herkunft.
Alter | Anzahl Tatverdächtige |
---|---|
unter 21 | 11 |
21 bis 25 | 7 |
25 bis 30 | 17 |
30 bis 40 | 16 |
40 bis 50 | 17 |
50 bis 60 | 7 |
über 60 | 6 |
Für das Jahr 2021 gibt die Polizeiliche Kriminalstatistik des BKA 131 erfasste Fälle von Straftaten im Bereich Cyberkriminalität im Kreis Schwalm-Eder-Kreis bekannt, die Aufklärungsquote lag hier bei 67%.
Unter den Straftatbestand Cybercrime im engeren Sinne fallen Betrügerisches Erlangen von Kfz § 263a StGB, (511212) Weitere Arten des Warenkreditbetruges § 263a StGB, (516520) Computerbetrug mittels rechtswidrig erlangter Daten von Zahlungskarten § 263a StGB, (516920) Computerbetrug mittels rechtswidrig erlangter sonstiger unbarer Zahlungsmittel § 263a StGB, (517220) Leistungskreditbetrug § 263a StGB und (517500) Computerbetrug (sonstiger) § 263a StGB (soweit nicht unter den Schlüsseln 511120, 511212, 516300, 516520, 516920, 517220, 517900, 518112 bzw. 518302 zu erfassen).
+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Daten vom Blaulichtreport des Presseportals und Kriminalstatistiken des BKAs generiert. Übermittelt durch news aktuell: Zur Presseportal-Meldung. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++
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