
250319-2. Zeugenaufruf nach Raubdelikt in Hamburg-Altenwerder
Hamburg (ots) -
Tatzeit: 18.03.2025, 22:00 Uhr
Tatort: Hamburg-Altenwerder, Waltershofer Straße/Altenwerder Hauptdeich
Gestern Abend haben zwei Unbekannte in der Nähe der Anschlussstelle Waltershof einen 41-Jährigen angegriffen und ihm sein Mobiltelefon entwendet. Die Polizei sucht Zeuginnen und Zeugen.
Den bisherigen Erkenntnissen der Kriminalpolizei zufolge befand sich der 41-Jährige auf dem Weg zur Arbeit, als er im Kreuzungsbereich Waltershofer Straße/Altenwerder Hauptdeich einen vermeintlich liegengebliebenen schwarzen Mercedes wahrnahm. Nachdem er ausgestiegen war und den beiden scheinbar mit der Reparatur beschäftigten Männern seine Hilfe anbot, attackierten ihn diese unvermittelt mittels Schlägen und Pfefferspray. Zudem stach ihm einer der beiden mit einem unbekannten Gegenstand in eine Schulter. Die dunkle Jacken und schwarze Bärte tragenden Unbekannten nahmen daraufhin das Handy des 41-Jährigen an sich und flüchteten anschließend in dem Mercedes mit Hamburger Kennzeichen in Richtung Finkenwerder Straße.
Eine Rettungswagenbesatzung transportierte den Geschädigten zur Behandlung in ein Krankenhaus.
Umgehend eingeleitete Fahndungsmaßnahmen mit knapp einem Dutzend Funkstreifenwagen führten nicht zur Feststellung tatverdächtiger Personen.
Der Kriminaldauerdienst (LKA 26) übernahm die ersten Ermittlungen am Tatort, welche nun durch das Harburger Raubdezernat (LKA 184) fortgeführt werden.
In diesem Zusammenhang bittet die Polizei Zeuginnen und Zeugen, die gestern Abend verdächtige Beobachtungen gemacht haben und/oder anderweitig Hinweise zu dem Pkw beziehungsweise den mutmaßlichen Räubern geben können, sich unter 040 4286-56789 beim Hinweistelefon der Polizei Hamburg oder bei einer Polizeidienststelle zu melden.
Zim.
Diese Meldung wurde am 19.03.2025, 11:52 Uhr durch die Polizei Hamburg übermittelt.
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Kriminalstatistik zu Wohnungseinbruchdiebstahl im Kreis
Einfacher Diebstahl kann nach deutschem Recht mit bis zu fünf Jahren Gefängnis bestraft werden. Bei schwerem Diebstahl steigt die maximale Strafe auf zehn Jahre. Dazu zählen beispielsweise bandenmäßiger Diebstahl oder Wohnungseinbrüche. Auch das Mitführen einer Waffe kann dazu führen, dass die Strafe höher ausfällt. Wird mit der Waffe gedroht, handelt es sich nicht mehr um Diebstahl, sonder um Raub, dafür sind sogar Gefängnisstrafen bis zu 15 Jahren möglich.
Insgesamt gab es im Jahr 2022 rund 1,8 Millionen Diebstähle. Das sind 20,0 Prozent mehr als noch ein Jahr zuvor.
Rund drei von zehn Diebstählen wurden 2022 aufgeklärt. Allerdings gibt es dabei deutliche Unterschiede je nach Diebstahlart. Sobald Geld gestohlen wird, werden nur 7,9 Prozent der Fälle aufgeklärt, bei Ladendiebstählen sind es 89,8 Prozent. Allerdings werden nicht alle Fälle gemeldet. Gerade bei Ladendiebstählen werden oft nur jene Fälle angezeigt, bei denen der Dieb oder die Diebin bereits erwischt wurde.
+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Daten vom Blaulichtreport des Presseportals und Kriminalstatistiken des BKAs generiert. Übermittelt durch news aktuell: Zur Presseportal-Meldung. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++
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