
Bundesweite Mindestlohnprüfung des Zolls Aachener Zoll stellt zahlreiche Verstöße fest
Aachen (ots) -
Beschäftigte des Hauptzollamts Aachen führten am 13. März 2025 im Rahmen eines bundesweiten Aktionstags risikoorientierte Prüfungen gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung mit dem Schwerpunkt "Einhaltung des Mindestlohns" durch. Die Prüfungsmaßnahmen fanden in der Städteregion Aachen und den Kreisen Heinsberg, Düren und Euskirchen unter temporärer Beteiligung von Beschäftigten der Bezirksregierung Köln - Amt für Arbeitsschutz - statt.Im Fokus der Prüfungen stand die Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns von 12,82 Euro oder des jeweiligen speziellen Branchenmindestlohns. Weitere Prüffelder waren der Missbrauch von Sozialleistungen, die illegale Beschäftigung von Ausländern sowie die Einhaltung sozialversicherungsrechtlicher Pflichten. 43 Zöllnerinnen und Zöllner der Finanzkontrolle Schwarzarbeit befragten 126 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer diverser Branchen zu ihren Beschäftigungsverhältnissen, z.B. in der Gastronomie, im Bauhaupt- und Baunebengewerbe, im Getränkeeinzelhandel und in Kiosken und Tankstellenshops. In 30 Fällen wurden Geschäftsunterlagenprüfungen durchgeführt bzw. begonnen.
Bei den Prüfungen stellten die Beschäftigten des Hauptzollamts Aachen folgende Unregelmäßigkeiten fest:Es wurden zwei Strafverfahren wegen des Verdachts des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt, ein Strafverfahren wegen illegalen Aufenthalts sowie ein Strafverfahren wegen Beihilfe zum illegalen Aufenthalt eingeleitet. Die Zöllnerinnen und Zöllner leiteten insgesamt sieben Ordnungswidrigkeitenverfahren ein - vier davon wegen Verstößen gegen das Mindestlohngesetz, zwei wegen Verletzung von Aufzeichnungspflichten und ein Verfahren wegen Nichtbeachtung der Ausweismitführungspflicht.Im Nachgang zu den durchgeführten Prüfungen schließen sich in 23 Fällen umfangreiche Ermittlungen an. Die Beschäftigten der Finanzkontrolle Schwarzarbeit gleichen die vor Ort erfassten Angaben der Arbeitnehmerinnen mit den Geschäftsunterlagen der Arbeitgeberinnen ab. Besonders die Lohn- und Finanzbuchhaltung der Unternehmen gibt Aufschluss über mögliche Unregelmäßigkeiten in Bezug auf Beschäftigungsverhältnisse und Lohnabrechnungen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Außerdem stimmen die Ermittler das generierte Zahlenmaterial mit den Daten der Zusammenarbeitsbehörden, z.B. Deutsche Rentenversicherung, Agentur für Arbeit, Jobcenter und Ausländerämter, ab.
Zusatzinfo:
Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Zollverwaltung führt ganzjährig regelmäßig sowohl bundesweite als auch regionale Schwerpunktprüfungen mit einem erhöhten Personaleinsatz durch, um den besonderen präventiven Charakter einer hohen Anzahl an Prüfungen in bestimmten Branchen zu erhalten. Dies ist ein wichtiges Instrument zur Senkung der gesellschaftlichen Akzeptanz von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung.
Diese Meldung wurde am 19.03.2025, 11:45 Uhr durch das Hauptzollamt Aachen übermittelt.
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