Polizeimeldungen für Oldenburg, 19.03.2025: Einbruch in Wohnhaus - Tatverdächtiger auf frischer Tat festgenommen

Diebstahl in Oldenburg aktuell: Was ist heute passiert? Lesen Sie hier auf news.de täglich die lokalen Polizeimeldungen aus Ihrer Region - heute mit einem aktuellen Blaulichtreport übermittelt von der Polizeiinspektion Oldenburg-Stadt.

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Diebstahl für das Presseportal Bild: Adobe Stock / Sergey

Einbruch in Wohnhaus - Tatverdächtiger auf frischer Tat festgenommen

Oldenburg (ots) -

Am Dienstagabend, gegen 20:10 Uhr, meldete ein aufmerksamer Zeuge der Polizei verdächtige Beobachtungen in der Matthias-Erzberger-Straße.Er hatte Lichtschein von Taschenlampen im Inneren eines Wohnhauses wahrgenommen und umgehend den Notruf gewählt.

Mehrere Streifenwagen fuhren sofort zum Einsatzort. Eine erste Besatzung konnte vor Ort tatsächlich eine männliche Person beobachten, die gerade aus einem Fenster des Hauses stieg und sich anschließend in den hinteren Gartenbereich begab.

Die beiden Beamten nahmen umgehend die Verfolgung auf und konnten den Flüchtigen kurze Zeit später stellen und vorläufig festnehmen. Bei der ersten Durchsuchung fanden die Einsatzkräfte mutmaßliches Diebesgut - unter anderem mehrere Armbanduhren und Schmuckstücke -, welches sichergestellt wurde.

Die bisherigen Ermittlungen ergaben zudem, dass der Tatverdächtige ein Fenster aufhebelte, um in das Wohnhaus einzudringen.Nach derzeitigem Ermittlungsstand ist nicht auszuschließen, dass eine weitere Person an dem Einbruch beteiligt gewesen sein könnte. Diese konnte vor Ort jedoch nicht mehr angetroffen werden.

Der festgenommene 43-jährige Tatverdächtige wurde auf Antrag der Staatsanwaltschaft vorläufig festgenommen und soll im Laufe des Tages einem Haftrichter vorgeführt werden.

Mögliche Zeugen werden gebeten, sich unter der Telefonnummer 0441-7904115 zu melden. (332390)

Diese Meldung wurde am 19.03.2025, 11:20 Uhr durch die Polizeiinspektion Oldenburg-Stadt übermittelt.

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Kriminalstatistik zu Wohnungseinbruchdiebstahl im Kreis Oldenburg (Oldb)

Einfacher Diebstahl kann nach deutschem Recht mit bis zu fünf Jahren Gefängnis bestraft werden. In einigen Fällen kann die Strafe sogar bis zu zehn Jahre betragen, beispielsweise bei bandenmäßigem Diebstahl, bei Wohnungseinbrüchen oder wenn der Dieb oder die Diebin eine Waffe mit sich geführt hat. Wird mit der Waffe gedroht, handelt es sich nicht mehr um Diebstahl, sonder um Raub, dafür sind sogar Gefängnisstrafen bis zu 15 Jahren möglich.
ImJahr 2022 gab es in Deutschland etwa 1,8 Millionen Diebstähle. Das sind 20,0 Prozent mehr als noch ein Jahr zuvor.
Rund drei von zehn Diebstählen wurden 2022 aufgeklärt. Allerdings gibt es dabei deutliche Unterschiede je nach Diebstahlart. Sobald Geld gestohlen wird, werden nur 7,9 Prozent der Fälle aufgeklärt, bei Ladendiebstählen sind es 89,8 Prozent. Allerdings werden nicht alle Fälle gemeldet. Gerade bei Ladendiebstählen werden oft nur jene Fälle angezeigt, bei denen der Dieb oder die Diebin bereits erwischt wurde.

+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Daten vom Blaulichtreport des Presseportals und Kriminalstatistiken des BKAs generiert. Übermittelt durch news aktuell: Zur Presseportal-Meldung. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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