
Festnahme - Dreifacher Einbrecher soll Haftrichter vorgeführt werden
Hamm-Mitte (ots) -
Nachdem er in der Nacht zu Dienstag, 18. März, zwei hochwertige Pedelecs aus dem Keller eines Mehrfamilienhauses an der Wilhelmstraße und mutmaßlich in der gleichen Nacht noch einen E-Scooter aus einem Keller an der Normannenstraße entwendet hatte, konnten Einsatzkräfte einen 36-jährigen Mann aus Hamm festnehmen.
Eine aufmerksame Zeugin hatte sich am Dienstagmittag gegen 13 Uhr bei der Polizei gemeldet und den Verdacht geäußert, dass der polizeibekannte Mann ein Pedelec gestohlen habe. Als die Beamten am Einsatzort eintrafen, konnten sie zwar das Pedelec entdecken, nicht aber den 36-Jährigen antreffen.
Ermittlungen zu dem Pedelec ergaben, dass der Eigentümer des Fahrrades den Diebstahl noch nicht bemerkt hatte. Erst als die Beamten mit dem Fahrrad unter dem Arm vor seiner Tür standen, bemerkte er den Einbruch in den Kellerraum. Auch das Pedelec des Nachbarn befand sich nicht mehr im eigentlichen Kellerraum, konnte aber am letzten Aufenthaltsort des Polizeibekannten gesehen werden.
Da der Dieb von den Beamten in der Friesenstraße vermutet wurde, fuhren die Einsatzkräfte dorthin und bewiesen den richtigen Riecher. Auf einem E-Scooter konnte der Hammer angetroffen werden.Er versuchte noch zu flüchten, was ihm jedoch nicht gelang.
Ermittlungen zu dem von ihm geführten E-Scooter ergaben, dass auch dieser in der Nacht zum Dienstag aus einem Keller eines Mehrfamilienhauses in der Normannenstraße gestohlen worden war.
Auch hier wusste der eigentliche Besitzer noch nichts von seinem "Glück".
Der bereits wegen Eigentumsdelikten erheblich in Erscheinung getretene Mann wurde festgenommen und ins Polizeigewahrsam gebracht. Am heutigen Mittwoch, 19. März, wird er auf Antrag der Staatsanwaltschaft dem Haftrichter vorgeführt. (ds)
Diese Meldung wurde am 19.03.2025, 11:28 Uhr durch das Polizeipräsidium Hamm übermittelt.
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Kriminalstatistik zu Wohnungseinbruchdiebstahl im Kreis Hamm
Einfacher Diebstahl kann nach deutschem Recht mit bis zu fünf Jahren Gefängnis bestraft werden. In einigen Fällen kann die Strafe sogar bis zu zehn Jahre betragen, beispielsweise bei bandenmäßigem Diebstahl, bei Wohnungseinbrüchen oder wenn der Dieb oder die Diebin eine Waffe mit sich geführt hat. Wird mit der Waffe gedroht, handelt es sich nicht mehr um Diebstahl, sonder um Raub, dafür sind sogar Gefängnisstrafen bis zu 15 Jahren möglich.
Insgesamt gab es im Jahr 2022 rund 1,8 Millionen Diebstähle. Das bedeutet einen Zuwachs der Diebstahl-Fälle zum Jahr 2021 um 20,0 Prozent.
Rund drei von zehn Diebstählen wurden 2022 aufgeklärt. Allerdings gibt es dabei deutliche Unterschiede je nach Diebstahlart. Sobald Geld gestohlen wird, werden nur 7,9 Prozent der Fälle aufgeklärt, bei Ladendiebstählen sind es 89,8 Prozent. Allerdings werden nicht alle Fälle gemeldet. Gerade bei Ladendiebstählen werden oft nur jene Fälle angezeigt, bei denen der Dieb oder die Diebin bereits erwischt wurde.
+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Daten vom Blaulichtreport des Presseportals und Kriminalstatistiken des BKAs generiert. Übermittelt durch news aktuell: Zur Presseportal-Meldung. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++
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roj/news.de
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