
Einladung zum Pressetermin: Polizei Rhein-Sieg-Kreis und Haus & Grund Bonn/Rhein-Sieg treffen Kooperationsvereinbarung zum besseren Schutz vor Wohnungseinbrüchen
Siegburg (ots) -
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Polizei Rhein-Sieg-Kreis und Haus & Grund Bonn/Rhein-Sieg treffen eine Kooperationsvereinbarung zum besseren Schutz vor Wohnungseinbrüchen. Verbesserter Schutz vor Wohnungseinbrüchen ist seit Jahren ein Hauptthema in der Betreuung von über 7.000 H&G Mitgliedern, davon kommen 2700 aus dem Rhein-Sieg-Kreis.
Die Vereinbarung wird am Mittwoch, dem 26. März 2025, um 14:00 Uhr, in den Ausstellungsräumen für Einbruchschutz der Polizei im Rhein-Sieg-Kreis (Frankfurter Straße 12-18, 53721 Siegburg, Raum A.EG.020)
von der stellvertretenden Leiterin der Kreispolizeibehörde, Kreisdirektorin Svenja Udelhoven, und dem Vorsitzenden von H&G, Rechtsanwalt Dirk Vianden, unterzeichnet.
Mit freundlichen Grüßen
Polizei Rhein-Sieg-Kreis (Pressestelle) Tel. 02241 541-2222 & Friedel Frechen (Pressesprecher H&G Bonn/Rhein-Sieg), Tel. 0228 9287830.
Diese Meldung wurde am 19.03.2025, 11:01 Uhr durch die Kreispolizeibehörde Rhein-Sieg-Kreis übermittelt.
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Kriminalstatistik zu Wohnungseinbruchdiebstahl im Rhein-Sieg-Kreis
Einfacher Diebstahl kann nach deutschem Recht mit bis zu fünf Jahren Gefängnis bestraft werden. In einigen Fällen kann die Strafe sogar bis zu zehn Jahre betragen, beispielsweise bei bandenmäßigem Diebstahl, bei Wohnungseinbrüchen oder wenn der Dieb oder die Diebin eine Waffe mit sich geführt hat. Wird mit der Waffe gedroht, handelt es sich nicht mehr um Diebstahl, sonder um Raub, dafür sind sogar Gefängnisstrafen bis zu 15 Jahren möglich.
Insgesamt gab es im Jahr 2022 rund 1,8 Millionen Diebstähle. Das sind 20,0 Prozent mehr als noch ein Jahr zuvor.
Rund drei von zehn Diebstählen wurden 2022 aufgeklärt. Allerdings gibt es dabei deutliche Unterschiede je nach Diebstahlart. Sobald Geld gestohlen wird, werden nur 7,9 Prozent der Fälle aufgeklärt, bei Ladendiebstählen sind es 89,8 Prozent. Allerdings werden nicht alle Fälle gemeldet. Gerade bei Ladendiebstählen werden oft nur jene Fälle angezeigt, bei denen der Dieb oder die Diebin bereits erwischt wurde.
+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Daten vom Blaulichtreport des Presseportals und Kriminalstatistiken des BKAs generiert. Übermittelt durch news aktuell: Zur Presseportal-Meldung. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++
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roj/news.de
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