Polizeimeldungen für Darmstadt, 19.03.2025: Darmstadt: Falscher Handwerker erbeutet Schmuck

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Diebstahl für das Presseportal (Foto) Suche
Diebstahl für das Presseportal Bild: Adobe Stock / Rainer Fuhrmann

Darmstadt: Falscher Handwerker erbeutet Schmuck

Darmstadt (ots) -

Ein bislang noch unbekannter Trickdieb hatte es am Dienstagnachmittag (18.3.) auf ein Seniorenpaar in der Robert-Schneider-Straße abgesehen. Zwischen 15.30 Uhr und 16 Uhr klingelte der Kriminelle bei den Darmstädtern und gab sich als Elektriker aus. Unter einem Vorwand brachte er die Dame und deren Ehemann dazu, das Wasser in der Wohnung laufen zu lassen. Diese Ablenkung nutzte er, um Schmuck im Wert von mehreren Hundert Euro aus dem Schlafzimmer zu stehlen. Mit seiner Beute suchte der Dieb anschließend unerkannt das Weite. Er ist zwischen 30 und 40 Jahre alt und 1,80 bis 1,90 Meter groß. Laut Zeugenaussagen hatte er ein westeuropäisches Erscheinungsbild und sprach Deutsch ohne Akzent. Über seiner Kleidung soll er eine Weste getragen haben. Hinweise zu dem Beschriebenen oder zu weiteren verdächtigen Wahrnehmungen nimmt die Kriminalpolizei in Darmstadt unter der Rufnummer 06151/969-0 entgegen.

Aufgrund des aktuellen Vorfalls rät die Polizei dazu, grundsätzlich keine Unbekannten in die Wohnung zu lassen. Wer sich als Handwerker oder Amtsperson ausgibt, sollte sich ausweisen können. Im Zweifel ist es sinnvoll, direkt bei der angegebenen Firma oder Behörde nachzufragen - aber bitte die Telefonnummer selbst heraussuchen, anstatt eine vorgegebene Nummer zu wählen. Nutzen Sie Türspion oder Sprechanlage, um sich vor dem Öffnen der Tür ein Bild von der Person zu machen. Wer alleine ist, sollte Nachbarn hinzuziehen oder einen Termin vereinbaren, wenn eine Vertrauensperson anwesend ist. Lassen Sie nur Handwerker ins Haus, die Sie selbst bestellt oder die von der Hausverwaltung angekündigt wurden.

Diese Meldung wurde am 19.03.2025, 10:10 Uhr durch das Polizeipräsidium Südhessen übermittelt.

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Kriminalstatistik zu Wohnungseinbruchdiebstahl im Kreis Darmstadt

Einfacher Diebstahl kann nach deutschem Recht mit bis zu fünf Jahren Gefängnis bestraft werden. Bei schwerem Diebstahl steigt die maximale Strafe auf zehn Jahre. Dazu zählen beispielsweise bandenmäßiger Diebstahl oder Wohnungseinbrüche. Auch das Mitführen einer Waffe kann dazu führen, dass die Strafe höher ausfällt.
ImJahr 2022 gab es in Deutschland etwa 1,8 Millionen Diebstähle. Das sind 20,0 Prozent mehr als noch ein Jahr zuvor.
Rund drei von zehn Diebstählen wurden 2022 aufgeklärt. Allerdings gibt es dabei deutliche Unterschiede je nach Diebstahlart. Sobald Geld gestohlen wird, werden nur 7,9 Prozent der Fälle aufgeklärt, bei Ladendiebstählen sind es 89,8 Prozent. Allerdings werden nicht alle Fälle gemeldet. Gerade bei Ladendiebstählen werden oft nur jene Fälle angezeigt, bei denen der Dieb oder die Diebin bereits erwischt wurde.

+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Daten vom Blaulichtreport des Presseportals und Kriminalstatistiken des BKAs generiert. Übermittelt durch news aktuell: Zur Presseportal-Meldung. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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