
Ergänzung zur PM Wohnungseinbrüche in der Mainzer Neustadt
Mainz (ots) -
Wie berichtet kam es am gestrigen Montag, 17.03.2025, in der Mainzer Neustadt wiederholt zu Einbrüchen bzw. Einbruchsversuchen in Wohnungen in Mehrparteienhäusern in der Mainzer Neustadt.
Aus einer Wohnung in der Rheinallee stahlen die unbekannten Täter hochwertige Gegenstände (siehe https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/117708/5993339).
Darüber hinaus wurde am Montag zwischen kurz vor 11:00 Uhr und 13:00 Uhr versucht, die Eingangstür einer Wohnung in einem Mehrparteienhaus am Feldbergplatz aufzuhebeln. Ins Innere gelangten die Täter nicht, beschädigten allerdings die Tür.
Gegen 12:00 Uhr kam es vor einer Wohnung im Bereich Kaiserstraße/Kaisertor zu einem weiteren Vorkommnis: Eine Frau befand sich in ihrer Wohnung, als es plötzlich klopfte. Sie öffnete erst, als es an der Tür zu rascheln begann. Dies hielt sie für eine Katze und öffnete. Plötzlich standen zwei junge Frauen vor ihr, die sofort die Treppe hinunterrannten.
Inwiefern ein Zusammenhang zwischen diesem Vorfall und den übrigen geschilderten Fällen vom Montag besteht, ist Gegenstand der weiteren Ermittlungen.
Es liegen folgende Personenbeschreibungen zu den beiden jungen Frauen vor: ca. 17-20 Jahre alt, dunkle Haare, eine mit Zöpfen in den Haaren und eine mit Pferdeschwanz, dunkle Jacken, Jeans, womöglich braun.
Die Polizei Mainz hat die Ermittlungen aufgenommen und bittet die Bevölkerung um Mithilfe. Zeugen, die zur Tatzeit verdächtige Beobachtungen gemacht haben oder Hinweise zu den Tätern geben können, werden gebeten, sich umgehend mit der Kriminalpolizei Mainz unter der Rufnummer 06131/65-33999 in Verbindung zu setzen.
Diese Meldung wurde am 18.03.2025, 13:40 Uhr durch das Polizeipräsidium Mainz übermittelt.
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Kriminalstatistik zu Wohnungseinbruchdiebstahl im Kreis Mainz
Einfacher Diebstahl kann nach deutschem Recht mit bis zu fünf Jahren Gefängnis bestraft werden. In einigen Fällen kann die Strafe sogar bis zu zehn Jahre betragen, beispielsweise bei bandenmäßigem Diebstahl, bei Wohnungseinbrüchen oder wenn der Dieb oder die Diebin eine Waffe mit sich geführt hat. Wird mit der Waffe gedroht, handelt es sich nicht mehr um Diebstahl, sonder um Raub, dafür sind sogar Gefängnisstrafen bis zu 15 Jahren möglich.
Insgesamt gab es im Jahr 2022 rund 1,8 Millionen Diebstähle. Das bedeutet einen Zuwachs der Diebstahl-Fälle zum Jahr 2021 um 20,0 Prozent.
Rund drei von zehn Diebstählen wurden 2022 aufgeklärt. Allerdings gibt es dabei deutliche Unterschiede je nach Diebstahlart. Sobald Geld gestohlen wird, werden nur 7,9 Prozent der Fälle aufgeklärt, bei Ladendiebstählen sind es 89,8 Prozent. Allerdings werden nicht alle Fälle gemeldet. Gerade bei Ladendiebstählen werden oft nur jene Fälle angezeigt, bei denen der Dieb oder die Diebin bereits erwischt wurde.
+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Daten vom Blaulichtreport des Presseportals und Kriminalstatistiken des BKAs generiert. Übermittelt durch news aktuell: Zur Presseportal-Meldung. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++
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