
Ermittlungen nach Diebstählen - Zeugen gesucht
Wahrenholz und Gifhorn (ots) -
Bei der Polizei Gifhorn und der Polizei Wesendorf werden nach zwei Diebstählen an Baustellen Ermittlungen geführt. Beide Taten ereigneten sich am vergangenen Wochenende. So begaben sich Unbekannte im Zeitraum von Freitag, 14.03.2025, 14:00 Uhr, bis Montag, 17.03.2025, 08:00 Uhr zu einer Straßenbaustelle in der Straße "Im Grundfeld" in Wahrenholz. Dort durchtrennten die Täter an sieben Straßenlaternen die Kupferkabel und entwendeten diese sowie eine Kupferkabeltrommel. Als Transportfahrzeug dürfte ein Klein-Lkw oder Zugmaschine mit Anhänger benutzt worden sein. Der Wert des Diebesguts beläuft sich auf etwa 5.000 Euro.Zum zweiten Diebstahl kam es zwischen Donnerstagnachmittag und Montagmorgen in Gifhorn. Aus einem Raum der Baustelle des alten Postgebäudes an der Bahnhofstraße entwendeten ebenfalls unbekannte Täter diverse Werkzeuge, Ladegeräte und Pumpen. Auch für diesen Abtransport dürften die Täter ein größeres Fahrzeug benutzt haben. Der entstandene Schaden beläuft sich auf fast 10.000 Euro.
Zu beiden Diebstählen werden Zeugen gesucht. Hinweise zu verdächtigen Personen oder Fahrzeugen im erstgenannten Fall nimmt die Polizei Wesendorf unter der Telefonnummer 05376 976560; im zweitgenannten Fall die Polizei Gifhorn unter der Telefonnummer 05371 9800 entgegen.
Diese Meldung wurde am 18.03.2025, 12:03 Uhr durch die Polizeiinspektion Gifhorn übermittelt.
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Kriminalstatistik zu Wohnungseinbruchdiebstahl im Kreis Gifhorn
Bis zu fünf Jahre Gefängnis drohen Dieben in Deutschland, wenn sie erwischt werden. Bei schwerem Diebstahl steigt die maximale Strafe auf zehn Jahre. Dazu zählen beispielsweise bandenmäßiger Diebstahl oder Wohnungseinbrüche. Auch das Mitführen einer Waffe kann dazu führen, dass die Strafe höher ausfällt.
ImJahr 2022 gab es in Deutschland etwa 1,8 Millionen Diebstähle. Das bedeutet einen Zuwachs der Diebstahl-Fälle zum Jahr 2021 um 20,0 Prozent.
Rund drei von zehn Diebstählen wurden 2022 aufgeklärt. Allerdings gibt es dabei deutliche Unterschiede je nach Diebstahlart. Sobald Geld gestohlen wird, werden nur 7,9 Prozent der Fälle aufgeklärt, bei Ladendiebstählen sind es 89,8 Prozent. Allerdings werden nicht alle Fälle gemeldet. Gerade bei Ladendiebstählen werden oft nur jene Fälle angezeigt, bei denen der Dieb oder die Diebin bereits erwischt wurde.
+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Daten vom Blaulichtreport des Presseportals und Kriminalstatistiken des BKAs generiert. Übermittelt durch news aktuell: Zur Presseportal-Meldung. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++
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roj/news.de
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