
(BC) Laupheim - Betriebserlaubnis erloschen / Am Montag stoppte die Polizei in Laupheim einen Tuner.
Ulm (ots) -
Um 17.30 Uhr kontrollierte die Polizei den Audi eines 18-Jährigen. Der war in der Weldenstraße unterwegs und saß am Steuer des getunten Autos. Die Beamten stellten am Fahrzeug mehrere technische Veränderungen fest. So waren ein Gewindefahrwerk und Spurplatten verbaut, ohne dass diese Tuningteile einem Sachverständigen gezeigt worden waren. Die Polizisten führten mit dem Fahrer ein verkehrserzieherisches Gespräch und belehrten ihn. Wenn der Fahranfänger weiter mit dem Auto fahren will, muss er das Fahrzeug so umbauen oder abnehmen lassen, dass die Verkehrssicherheit nicht mehr beeinträchtigt ist. Auf den Fahrer kommt nun auch eine Anzeige zu. Er muss deshalb mit einem Bußgeld von mindestens 70 Euro rechnen.
Die Polizei empfiehlt beim Kauf und Einbau von Tuningartikeln auf Qualität und auf die rechtlichen Vorgaben zu achten. Sind Fahrzeuge auf unzulässige Weise getunt, können sie zu einem erheblichen Risiko im Straßenverkehr werden. Deshalb drohen rechtliche und auch finanzielle Folgen. Autos und Tuningteile werden ständig weiterentwickelt und müssen gesetzlichen Richtlinien entsprechen. Produkte mit allgemeiner Betriebserlaubnis oder Teilegutachten gewährleisten dem Kunden geprüfte Qualität, problemlose Eintragung und dauerhaften Spaß am Tuning. Deshalb rät die Polizei, nur Produkte mit gesetzeskonformen Zulassungspapieren zu kaufen. "Finger weg von Teilen, für die ein Verkäufer keine ABE oder kein Teilegutachten anbieten kann. Ansonsten kann das billige Teil ein teurer Spaß werden, denn von illegalen Teilen können nicht einschätzbare Risiken und Gefahren ausgehen", so die Polizei weiter.
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Bernd Kurz, Tel. 0731/188-1111
Diese Meldung wurde am 18.03.2025, 09:48 Uhr durch das Polizeipräsidium Ulm übermittelt.
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Unfall-Statistik und Verunglückte im Straßenverkehr
Bei den polizeilich erfassten Verkehrsunfällen der letzten Jahre im ganzen Bundesgebiet zeigt sich ein leichter Aufwärtstrend. So wurden 2022 insgesamt 2.406.465 Unfälle im Straßenverkehr erfasst, in den Jahren 2021 dagegen 2.314.938 Fälle und 2020 2.245.245 Fälle. Auch bei den Zahlen der Unfälle mit Personenschaden ist diese Entwicklung zu beobachten. So gab es 2022 289.672 Unfälle mit zu Schaden gekommenen Personen, insgesamt wurden dabei 2.788 Verunglückte getötet. Im Jahr 2021 wurden von 258.987 Unfällen mit Personenschaden 2.562 Todesopfer verzeichnet.
+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Daten vom Blaulichtreport des Presseportals und Kriminalstatistiken des BKAs generiert. Übermittelt durch news aktuell: Zur Presseportal-Meldung. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++
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roj/news.de
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