Polizei News für Delmenhorst, 17.03.2025: Polizeiinspektion Delmenhorst/Oldenburg-Land/Wesermarsch: Warnung vor Betrug mit Kryptowerten +++ Hohe Vermögensschäden

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Polizeiinspektion Delmenhorst/Oldenburg-Land/Wesermarsch: Warnung vor Betrug mit Kryptowerten +++ Hohe Vermögensschäden

Delmenhorst (ots) -

Schnelles Geld mit wenig Aufwand versprechen Kriminelle, die im vergangenen Jahr hohe Vermögensschäden verursacht haben. Die Polizei warnt vor Betrug mit Kryptowerten.

Wie wichtig regelmäßige Warnungen und die Prävention in Bezug auf Betrugsdelikte sind, zeigt das Beispiel von Anrufen durch falsche Polizeibeamte bzw. sogenannten Schockanrufen. Die regelmäßigen Warnungen führen mittlerweile dazu, dass ein Großteil der Anrufe direkt abgebrochen wird und es so in den meisten Fällen gar nicht mehr zum Eintritt von Vermögensschäden kommt.

Nun muss ebenso intensiv vor dem Betrug mit Kryptowerten gewarnt werden. Mit Zeitungsinseraten, Links und sogar Werbevideos versuchen Kriminelle, zur Einrichtung von Accounts auf Trading-Seiten und hier zu Investitionen in Kryptowerte zu animieren. Wer auf diese Werbung eingeht und investiert, hat verloren. Das Geld ist in der Regel weg.Alleine im Zuständigkeitsbereich der Polizeiinspektion Delmenhorst/Oldenburg-Land/Wesermarsch hat es im vergangenen Jahr 84 vollendete Fälle dieses Betrugs gegeben. Dadurch entstanden Schäden von mehr als 2.000.000 Euro. Pro Fall sind so durchschnittlich rund 25.000 Euro ergaunert worden.

Die Polizei rät:

  • Garantiert hohe Gewinne ohne Risiko gibt es nicht.
  • Klicken Sie nicht auf Werbebanner oder Spammails, die Ihnen großes Geld versprechen.
  • Hinterfragen Sie angebliche Aussagen von Prominenten.
  • Prüfen Sie die gezeigten Webseiten auf Echtheit (z.B. die angebliche Newsseite).
  • Übermitteln Sie kein Geld! Auch dann nicht, wenn angeblich nur so Geld zurückgeholt werden kann (z.B. als Auszahlungsgebühr/Bearbeitungsgebühr/Kosten für Anwalt/Notar).
  • Lassen Sie sich nicht von angeblichen und Ihnen unbekannten Bankmitarbeitern/Finanzberatern per Chat, Messenger oder Telefon zu einer solchen Anlage verleiten. Nutzen Sie offizielle und seriöse Finanzberichte, Zeitschriften usw. zu Ihrer Information.
  • Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen. Weder durch Aussagen von angeblichen Mitarbeitern noch von angeblichen zeitlichen oder mengenmäßig beschränkten Zugängen.
  • Übermitteln Sie niemals sensible Daten (Ausweiskopien, Adressdaten, Bankdaten) an unbekannte Personen.
  • Geben Sie keine Zugangsdaten zu Onlinebanking heraus! Seien Sie vorsichtig, wenn Sie etwas (z.B. angebliche Einzahlungen auf Ihr Konto, Kontoverknüpfungen usw.) durch eine PIN/TAN bestätigen sollen. Informieren Sie notfalls sofort Ihre Bank!
  • Lassen Sie keine fremden Personen mittels Fernwartungstool auf Ihren Computer, damit diese die Handlung als angebliche Serviceleistung für Sie übernehmen.
  • Informieren Sie Freunde/Familie über diese Gefahren. Hören Sie aktiv hin, wenn innerhalb der Familie über solche Finanzanlagen gesprochen wird und halten Sie die Person davon ab. Achten Sie auf entsprechende Gesprächsnotizen in Ihrem familiären Umfeld.

Diese Meldung wurde am 17.03.2025, 14:45 Uhr durch die Polizeiinspektion Delmenhorst übermittelt.

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Kriminalstatistik zum Straftatbestand Cyberkriminalität im Kreis Delmenhorst

Die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) des Bundeskriminalamtes (BKA) erfasste für das Jahr 2022 im Kreis Delmenhorst 152 Straftaten aus dem Bereich Cyberkriminalität. Dabei blieb es in 3% der Fälle bei versuchten Straftaten. Die Aufklärungsquote lag bei 42%. Unter den insgesamt 64 Tatverdächtigen befanden sich 38 Männer und 26 Frauen. 25% der tatverdächtigen Personen waren nicht-deutscher Herkunft.

AlterAnzahl Tatverdächtige
unter 219
21 bis 2511
25 bis 306
30 bis 4017
40 bis 5011
50 bis 605
über 605

Für das Jahr 2021 gibt die Polizeiliche Kriminalstatistik des BKA 177 erfasste Fälle von Straftaten im Bereich Cyberkriminalität im Kreis Delmenhorst bekannt, die Aufklärungsquote lag hier bei 53%.

Unter den Straftatbestand Cybercrime im engeren Sinne fallen Betrügerisches Erlangen von Kfz § 263a StGB, (511212) Weitere Arten des Warenkreditbetruges § 263a StGB, (516520) Computerbetrug mittels rechtswidrig erlangter Daten von Zahlungskarten § 263a StGB, (516920) Computerbetrug mittels rechtswidrig erlangter sonstiger unbarer Zahlungsmittel § 263a StGB, (517220) Leistungskreditbetrug § 263a StGB und (517500) Computerbetrug (sonstiger) § 263a StGB (soweit nicht unter den Schlüsseln 511120, 511212, 516300, 516520, 516920, 517220, 517900, 518112 bzw. 518302 zu erfassen).

+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Daten vom Blaulichtreport des Presseportals und Kriminalstatistiken des BKAs generiert. Übermittelt durch news aktuell: Zur Presseportal-Meldung. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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