Polizeimeldungen für Köln, 17.03.2025: 250317-2-K Mutmaßlicher Fahrraddieb in Untersuchungshaft - Neun Pedelecs und drei E-Scooter sichergestellt

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Diebstahl für das Presseportal Bild: Adobe Stock / Rainer Fuhrmann

250317-2-K Mutmaßlicher Fahrraddieb in Untersuchungshaft - Neun Pedelecs und drei E-Scooter sichergestellt

Köln (ots) -

Polizisten haben am Freitagabend (14. März) im Stadtteil Holweide einen 40 Jahre alten mutmaßlichen Fahrrad- und E-Scooter-Dieb festgenommen. In seiner Wohnung in der Gerhart-Hauptmann-Straße stellten die Beamten neun gestohlene Pedelecs und drei E-Scooter sicher. Sechs der Fahrzeuge konnten bereits den rechtmäßigen Besitzern zugeordnet werden. Ein Richter ordnete gegen den 40-jährigen Deutschen Untersuchungshaft an.

Ein 15-jähriger Kölner hatte gegen 14 Uhr auf der Polizeiwache in Mülheim seinen E-Scooter als gestohlen gemeldet. Gegen 20 Uhr konnte er den Scooter in einem Haus in der Gerhart-Hauptmann-Straße orten und alarmierte erneut die Polizei. Streifenpolizisten öffneten mit einem richterlichen Beschluss die Wohnung, in der sich der Scooter befinden sollte. In dieser trafen sie auf den Tatverdächtigen und fanden zudem die weiteren, teilweise bereits als gestohlen gemeldeten, hochwertigen Elektroräder. (cb/as)

Diese Meldung wurde am 17.03.2025, 12:47 Uhr durch die Polizei Köln übermittelt.

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Kriminalstatistik zu Wohnungseinbruchdiebstahl im Kreis Köln

Bis zu fünf Jahre Gefängnis drohen Dieben in Deutschland, wenn sie erwischt werden. Bei schwerem Diebstahl steigt die maximale Strafe auf zehn Jahre. Dazu zählen beispielsweise bandenmäßiger Diebstahl oder Wohnungseinbrüche. Auch das Mitführen einer Waffe kann dazu führen, dass die Strafe höher ausfällt. Wird mit der Waffe gedroht, handelt es sich nicht mehr um Diebstahl, sonder um Raub, dafür sind sogar Gefängnisstrafen bis zu 15 Jahren möglich.
Insgesamt gab es im Jahr 2022 rund 1,8 Millionen Diebstähle. Das sind 20,0 Prozent mehr als noch ein Jahr zuvor.
Rund drei von zehn Diebstählen wurden 2022 aufgeklärt. Allerdings gibt es dabei deutliche Unterschiede je nach Diebstahlart. Sobald Geld gestohlen wird, werden nur 7,9 Prozent der Fälle aufgeklärt, bei Ladendiebstählen sind es 89,8 Prozent. Allerdings werden nicht alle Fälle gemeldet. Gerade bei Ladendiebstählen werden oft nur jene Fälle angezeigt, bei denen der Dieb oder die Diebin bereits erwischt wurde.

+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Daten vom Blaulichtreport des Presseportals und Kriminalstatistiken des BKAs generiert. Übermittelt durch news aktuell: Zur Presseportal-Meldung. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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