Blaulichtreport für Heinsberg, 16.03.2025: Polizeibericht der KPB Heinsberg vom 16.03.2025

Diebstahl in Heinsberg aktuell: Was ist heute passiert? Die Kreispolizeibehörde Heinsberg informiert über Polizeimeldungen von heute. News.de hält Sie auf dem Laufenden zu Unfall-, Brand- und Verbrechensmeldungen in Ihrer Region.

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Diebstahl für das Presseportal Bild: Adobe Stock / Robert Kneschke

Polizeibericht der KPB Heinsberg vom 16.03.2025

Heinsberg (ots) -

Straftaten

Heinsberg Randerath - Einbruch

Am Samstag, 15.03.2025, im Zeitraum von 17.00 Uhr bis 23.00 Uhr gelangten unbekannte Personen in ein Einfamilienhaus auf dem Heerweg in Heinsberg-Randerath und durchsuchten dieses. Zuvor hatten die Tatverdächtigen die Terrassentür aufgebrochen. Aus dem Haus wurden Bargeld und andere Wertgegenstände entwendet.

Die Polizei sucht Zeugen, die sachdienliche Hinweise zu dem oben genannten Sachverhalt geben können. Zuständig ist in diesem Fall das KK 2 der Kreispolizeibehörde Heinsberg unter der Telefonnummer 02452 920 0. Sie haben auch die Möglichkeit, Hinweise über die Internetseite der Polizei Heinsberg zu geben oder über den direkten Link: https://polizei.nrw/artikel/anzeige-hinweis

Diese Meldung wurde am 16.03.2025, 08:03 Uhr durch die Kreispolizeibehörde Heinsberg übermittelt.

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Kriminalstatistik zu Wohnungseinbruchdiebstahl im Kreis Heinsberg

Einfacher Diebstahl kann nach deutschem Recht mit bis zu fünf Jahren Gefängnis bestraft werden. Bei schwerem Diebstahl steigt die maximale Strafe auf zehn Jahre. Dazu zählen beispielsweise bandenmäßiger Diebstahl oder Wohnungseinbrüche. Auch das Mitführen einer Waffe kann dazu führen, dass die Strafe höher ausfällt. Wird mit der Waffe gedroht, handelt es sich nicht mehr um Diebstahl, sonder um Raub, dafür sind sogar Gefängnisstrafen bis zu 15 Jahren möglich.
ImJahr 2022 gab es in Deutschland etwa 1,8 Millionen Diebstähle. Das bedeutet einen Zuwachs der Diebstahl-Fälle zum Jahr 2021 um 20,0 Prozent.
Rund drei von zehn Diebstählen wurden 2022 aufgeklärt. Allerdings gibt es dabei deutliche Unterschiede je nach Diebstahlart. Sobald Geld gestohlen wird, werden nur 7,9 Prozent der Fälle aufgeklärt, bei Ladendiebstählen sind es 89,8 Prozent. Allerdings werden nicht alle Fälle gemeldet. Gerade bei Ladendiebstählen werden oft nur jene Fälle angezeigt, bei denen der Dieb oder die Diebin bereits erwischt wurde.

+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Daten vom Blaulichtreport des Presseportals und Kriminalstatistiken des BKAs generiert. Übermittelt durch news aktuell: Zur Presseportal-Meldung. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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