Blaulichtreport für Berlin, 14.03.2025: Bundesweite Mindestlohnprüfung des Zolls/ Hauptzollamt Berlin prüft Gastronomie im Herzen Berlins

Zollbetrug in Berlin aktuell: Was ist heute passiert? Lesen Sie hier auf news.de täglich die lokalen Polizeimeldungen aus Ihrer Region - heute mit einem aktuellen Blaulichtreport übermittelt von dem Hauptzollamt Berlin.

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Aktuelle Polizeimeldung: Blaulichtreport Bild: Adobe Stock / Karl-Heinz H

Bundesweite Mindestlohnprüfung des Zolls/ Hauptzollamt Berlin prüft Gastronomie im Herzen Berlins

Berlin (ots) -

Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls (FKS) führt am gestrigen Tag im gesamten Bundesgebiet eine risikoorientierte Schwerpunktprüfung gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung mit dem Schwerpunkt "Einhaltung des Mindestlohns" durch.

Das Hauptzollamt Berlin war mit insgesamt 112 Kolleginnen und Kollegen in der Nähe des S-Bahnhofs Warschauer Straße in diversen gastronomischen Einrichtungen unterwegs. Dabei wurden 32 Unternehmen und 128 Personen geprüft. Das vorläufige Ergebnis zeigt, dass die täglichen sowie deutschlandweiten Prüfungen in von Schwarzarbeit betroffenen Branchen unerlässlich sind. So konnten unter anderem fünf Personen ohne Aufenthaltserlaubnis sowie ein Verfahren gegen einen Arbeitgeber aufgrund des Vorenthaltens von Sozialversicherungs-beiträgen festgestellt werden.

An die durchgeführten Prüfungen schließen sich in der Regel umfangreiche Nachermittlungen in den Unternehmen an. Gerade bei der Aufdeckung von Mindestlohn-Verstößen sind die vor Ort erfassten Aussagen der befragten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der Einstieg in tiefergehende erforderliche Geschäftsunterlagenprüfungen insbesondere der Lohn- und Finanzbuchhaltung.Seit dem 1. Januar 2025 beträgt der allgemeine gesetzliche Mindestlohn 12,82 Euro brutto pro Stunde. Hierauf hat jede Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer Anspruch. Vereinbarungen mit dem Arbeitgeber, die diesen Anspruch unterschreiten, sind unwirksam und werden bei Aufdeckung geahndet.Bei den Prüfungen der FKS werden regelmäßig Verstöße gegen die Mindestlohnbedingungen mit unterschiedlichen Manipulations- bzw. Begehungsformen festgestellt. Beispielsweise werden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer als Praktikanten, Auszubildende oder Selbständige bezeichnet. Auch werden oftmals Stundenaufzeichnungen unrichtig, unvollständig bzw. gar nicht geführt, um Mindestlohnverstöße zu verschleiern.

Zusatzinformation

Die FKS führt regelmäßig bundesweite sowie regionale Schwerpunkt- und Sonderprüfungen auf Basis des risikoorientierten Prüfungsansatzes durch. Diese konzertierten Prüfungen sind ein wichtiges Instrument zur Senkung der gesellschaftlichen Akzeptanz von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung und tragen zusätzlich zur Aufdeckung und Ahndung von Verstößen bei.

Diese Meldung wurde am 14.03.2025, 12:39 Uhr durch das Hauptzollamt Berlin übermittelt.

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+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Daten vom Blaulichtreport des Presseportals und Kriminalstatistiken des BKAs generiert. Übermittelt durch news aktuell: Zur Presseportal-Meldung. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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