
Alt-Hamborn: Räuberischer Diebstahl - Polizei sucht Zeugen
Duisburg (ots) -
Zwei Männer und eine Frau stellten in der Nacht zu Mittwoch (12. März, 2 Uhr) ein Auto auf einem Tankstellengelände an der Buschstraße ab und sahen bei der Rückkehr einen bisher Unbekannten im Fahrzeuginnenraum.
Das Trio habe den Mann aus dem Wagen gezogen. Es folgte eine körperliche Auseinandersetzung, bei der durch den Täter ein spitzer Gegenstand eingesetzt worden sein soll. Verletzt wurde niemand.
Der Dieb ergriff samt Beute fußläufig die Flucht in Richtung Marxloh und verlor diverse Gegenstände. Das nahmen die Polizisten zum Anlass, einen Diensthund die Fährte des Flüchtigen aufnehmen zu lassen. Angetroffen werden konnte er jedoch nicht.
Die Zeugen beschreiben den Mann wie folgt: Er soll um die 20 Jahre alt sein und einen dezenten Schnurrbart haben. Er soll zudem schwarze Kleidung mit einer grauen Aufschrift getragen haben. Seine Kappe soll schwarz gewesen sein und sein schwarzer Mantel soll große Taschen haben.
Das Kriminalkommissariat 34 hat die Ermittlungen wegen des räuberischen Diebstahls aufgenommen und sucht Zeugen. Wer Hinweise zur Tat und oder dem Tatverdächtigen geben kann, meldet sich bitte unter der Rufnummer 0203 2800.
Journalisten wenden sich mit
Diese Meldung wurde am 13.03.2025, 10:00 Uhr durch die Polizei Duisburg übermittelt.
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Kriminalstatistik zu Wohnungseinbruchdiebstahl im Kreis Duisburg
Bis zu fünf Jahre Gefängnis drohen Dieben in Deutschland, wenn sie erwischt werden. In einigen Fällen kann die Strafe sogar bis zu zehn Jahre betragen, beispielsweise bei bandenmäßigem Diebstahl, bei Wohnungseinbrüchen oder wenn der Dieb oder die Diebin eine Waffe mit sich geführt hat. Wird mit der Waffe gedroht, handelt es sich nicht mehr um Diebstahl, sonder um Raub, dafür sind sogar Gefängnisstrafen bis zu 15 Jahren möglich.
Insgesamt gab es im Jahr 2022 rund 1,8 Millionen Diebstähle. Das bedeutet einen Zuwachs der Diebstahl-Fälle zum Jahr 2021 um 20,0 Prozent.
Rund drei von zehn Diebstählen wurden 2022 aufgeklärt. Allerdings gibt es dabei deutliche Unterschiede je nach Diebstahlart. Sobald Geld gestohlen wird, werden nur 7,9 Prozent der Fälle aufgeklärt, bei Ladendiebstählen sind es 89,8 Prozent. Allerdings werden nicht alle Fälle gemeldet. Gerade bei Ladendiebstählen werden oft nur jene Fälle angezeigt, bei denen der Dieb oder die Diebin bereits erwischt wurde.
+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Daten vom Blaulichtreport des Presseportals und Kriminalstatistiken des BKAs generiert. Übermittelt durch news aktuell: Zur Presseportal-Meldung. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++
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roj/news.de
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